Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem Kassierer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Bei Rechtsgeschäften mit Verpflichtungscharakter für den Verein über 5.000 EUR ist ein Beschluss beider Vorstandsmitglieder erforderlich. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften über 15.000 EUR hat der Gesamtvorstand die vorherige Zustimmung eines dann einzusetzenden Finanzausschusses einzuholen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Helmut Langhammer
Berlin
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
009
Satzung zuletzt geändert am: 2005-12-03
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.