Handelsregister · GnR 206

Chronologischer Auszug

Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892 eG. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 29.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital, Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892 eG.

b)
Berlin

c)
(1) Zweck der Genossenschaft ist
vorrangig eine gute, sichere und
sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft.

(2) Die Genossenschaft kann
Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen,
bewirtschaften, errichten, erwerben und sich in anderer rechtlicher
Weise beschaffen. Sie überläßt
diese zu angemessenen Preisen.
(3) Sie kann zur Ergänzung der
Wohnraumversorgung ihrer Mitglieder Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und
Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen bereitstellen.
Daneben kann sie die Errichtung
von Wohnungsbauten sowie die in
Satz 1 genannten Bauten betreuen
und fremde Bauten und Wohnungen bewirtschaften und verwalten.

(4) Eine Umwandlung von Genossenschaftswohnungen in Eigentumswohnungen, mit Ausnahme
von Einfamilien-/Reihenhäusern,
wird ausgeschlossen, es sei denn,
dass das zur Abwendung eines Insolvenzverfahrens erforderlich ist.
Die Beschlussfassung darüber obliegt der Vertreterversammlung.
Die Genossenschaft betreibt für
ihre Mitglieder und deren Angehörige nach § 15 der Abgabenordnung eine Spareinrichtung.
Sie darf in Ergänzung ihrer genossenschaftlichen Spareinrichtung
Sparbriefe in begrenztem Umfang
ausgeben.

(5) Außerdem kann sie alle im Bereich der Wohnungswirtschaft,
des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben eines
Wohnungsunternehmens übernehmen.

(6) aufgehoben

(7) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist - mit Einschränkung für die
Spareinrichtung gemäß § 2 Ziffer 6 - zugelassen. Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemäß
§ 27 h die Voraussetzungen. Für
die Spareinrichtung gelten die entsprechenden gesetzlichen Einschränkungen.
keine Nachschusspflicht.a)
Die Genossenschaft wird vertreten
durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft
mit einem Prokuristen.

b)
Vorstand:

1.
Hermann, Hans-Jürgen,
*XX.XX.XXXX, Berlin

Vorstand:

2.
Lönnecker, Dirk, *XX.XX.XXXX, Falkensee
1.
Traulsen, Johanna, *XX.XX.XXXX,
Berlin

Prokura gemeinsam mit einem Vorstand

mit der Befugnis zur Veräußerung
und Belastung von Grundstücken

2.
Asmussen, Volkert, *XX.XX.XXXX,
Berlin

Prokura gemeinsam mit einem Vorstand

mit der Befugnis zur Veräußerung
und Belastung von Grundstücken
a)
Eingetragene Genossenschaft

Das Statut ist errichtet am:
26.02.1892
mit Neufassung vom: 15.06.2001
und letzter Änderung vom:
18.06.2004
a)
28.10.2005
Oertel
b)
Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.

Statut Bl.
225-237
23.
Schmitt, Thorsten, *XX.XX.XXXX,
Berlin

Prokura gemeinsam mit einem Vorstand

mit der Befugnis zur Veräußerung
und Belastung von Grundstücken
a)
11.07.2006
Kremer
3a)
Die Satzung ist am 12.09.2006 geändert in § 40 (Gewinnverwendung).
a)
04.10.2006
Kremer
b)
Beschluss Bl. 89
ff
4b)
Vorstand:
3.
Schmitt, Thorsten, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
10.03.2008
Rudolph
5Nicht mehr Prokurist:

3. Schmitt, Thorsten
a)
10.03.2008
Rudolph
6Nicht mehr Prokurist:

1. Traulsen, Johanna
a)
31.07.2008
Kremer
7c)
(1) Zweck der Genossenschaft ist
vorrangig eine gute, sichere und
sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft.

(2) Die Genossenschaft kann
Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen,
bewirtschaften, errichten, erwerben und sich in anderer rechtlicher
Weise beschaffen. Sie überläßt
diese zu angemessenen Preisen.

(3) Sie kann zur Ergänzung der
Wohnraumversorgung ihrer Mitglieder Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und
Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen bereitstellen.
Daneben kann sie die Errichtung
von Wohnungsbauten sowie die in
Satz 1 genannten Bauten betreuen
und fremde Bauten und Wohnungen bewirtschaften und verwalten.

(4) Eine Umwandlung von Genossenschaftswohnungen in Eigentumswohnungen, mit Ausnahme
von Einfamilien-/Reihenhäusern,
wird ausgeschlossen, es sei denn,
dass das zur Abwendung eines Insolvenzverfahrens erforderlich ist.
Die Beschlussfassung darüber obliegt der Vertreterversammlung.
Die Genossenschaft betreibt für
ihre Mitglieder und deren Angehörige nach § 15 der Abgabenordnung eine Spareinrichtung.
Sie darf in Ergänzung ihrer genossenschaftlichen Spareinrichtung
Sparbriefe in begrenztem Umfang
ausgeben.

(5) Außerdem kann sie alle im Bereich der Wohnungswirtschaft,
des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben eines
Wohnungsunternehmens übernehmen.

(6) Die Genossenschaft betreibt
für ihre Mitglieder und deren Angehörige nach § 15 der Abgabenordnung eine Spareinrichtung.
Sie darf in Ergänzung ihrer genossenschaftlichen Spareinrichtung
Sparbriefe in begrenztem Umfang
ausgeben.

(7) Beteiligungen sind zulässig.

(8) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist - mit Einschränkung für die
Spareinrichtung gemäß § 2 Ziffer 6 - zugelassen. Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemäß
§ 27 h die Voraussetzungen. Für
die Spareinrichtung gelten die entsprechenden gesetzlichen Einschränkungen.
a)
Die Satzung ist am 09.10.2008 neu
gefasst und unter anderem geändert
in § 2 (Gegenstand).
a)
27.01.2009
Kremer
8c)
Die Eintragung betreffend den
Gegenstand ist von Amts wegen
berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen:
(1) Zweck der Genossenschaft ist
vorrangig eine gute, sichere und
sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft.

(2) Die Genossenschaft kann
Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen,
bewirtschaften, errichten, erwerben und sich in anderer rechtlicher
Weise beschaffen. Sie überläßt
diese zu angemessenen Preisen.

(3) Sie kann zur Ergänzung der
Wohnraumversorgung ihrer Mitglieder Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und
Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen bereitstellen.
Daneben kann sie die Errichtung
von Wohnungsbauten sowie die in
Satz 1 genannten Bauten betreuen
und fremde Bauten und Wohnungen bewirtschaften und verwalten.

(4) Eine Umwandlung von Genossenschaftswohnungen in Eigentumswohnungen, mit Ausnahme
von Einfamilien-/Reihenhäusern,
wird ausgeschlossen, es sei denn,
dass das zur Abwendung eines Insolvenzverfahrens erforderlich ist.
Die Beschlussfassung darüber obliegt der Vertreterversammlung.

(5) Außerdem kann sie alle im Bereich der Wohnungswirtschaft,
des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben eines
Wohnungsunternehmens übernehmen.

(6) Die Genossenschaft betreibt
für ihre Mitglieder und deren Angehörige nach § 15 der Abgabenordnung eine Spareinrichtung.
Sie darf in Ergänzung ihrer genossenschaftlichen Spareinrichtung
Sparbriefe in begrenztem Umfang
ausgeben.

(7) Beteiligungen sind zulässig.

(8) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist - mit Einschränkung für die
Spareinrichtung gemäß § 2 Ziffer 6 - zugelassen. Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemäß
§ 27 h die Voraussetzungen. Für
die Spareinrichtung gelten die entsprechenden gesetzlichen Einschränkungen.
a)
06.02.2009
Rudolph
9b)
Nicht mehr Vorstand:
1. Hermann, Hans-Jürgen
a)
08.07.2009
Kremer
10b)
Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2010 und
der Zustimmungsbeschlüsse vom
22./23.06.2010 ist die Verbund
Nordberliner Wohnungsbaugenossenschaften Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg
HRB 31516) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die
Genossenschaft verschmolzen.
a)
12.08.2010
Wohlfeil
11a)
Die Satzung ist am 01.11.2011 geändert in § 6 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 7 (Übertragung des
Geschäftsguthabens), § 10 (Ausschließung eines Mitglieds), § 11
(Auseinandersetzung), § 26 (Gegenstand der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 28 (Zusammensetzung
der Vertreterversammlung und
Wahl der Vertreter), § 31 (Leitung
der Vertreterversammlung und Beschlussfassung) und § 42 (Bekanntmachungen).
a)
09.12.2011
Hikel
124.
Lüdtke, Michaela, *XX.XX.XXXX,
Berlin

Prokura gemeinsam mit einem Vorstand
mit der Befugnis zur Veräußerung
und Belastung von Grundstücken

5.
Miericke, Anja, *XX.XX.XXXX, Berlin

Prokura gemeinsam mit einem Vorstand
mit der Befugnis zur Veräußerung
und Belastung von Grundstücken

6.
Springer, Uwe, *XX.XX.XXXX, Falkensee

Prokura gemeinsam mit einem Vorstand
mit der Befugnis zur Veräußerung
und Belastung von Grundstücken
a)
04.04.2012
Hikel
13b)
Änderung zu Nr. 2:
hinsichtlich der Vertretungsbefugnis,
wie folgt:
Vorstand:
Lönnecker, Dirk
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als
Vertreter Dritter abzuschließen

Änderung zu Nr. 3:
hinsichtlich der Vertretungsbefugnis,
wie folgt:
Vorstand:
Schmitt, Thorsten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als
Vertreter Dritter abzuschließen
a)
31.05.2012
Hikel
14a)
Die Satzung ist am 30.10.2012 geändert in § 7 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 11 (Auseinandersetzung), § 15 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 16
(Kündigung weiterer Anteile) und §
40 (Gewinnverwendung).
a)
15.11.2012
Hikel
15b)
Die Genossenschaft hat auf Grund
des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 19.06.2013 und
der Beschlüsse vom 18.06. und
19.06.2013 Teile des Vermögens
der 1892-Westend GmbH mit Sitz
in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 110327 B) übernommen.
Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden
Rechtsträgers wirksam geworden.
a)
01.08.2013
Treibert
16a)
Die Satzung ist am 17.06.2014 geändert in § 28 (Zusammensetzung
der Vertreterversammlung und
Wahl der Vertreter).
a)
22.07.2014
Hikel
17b)
Die Genossenschaft hat auf Grund
des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 03.07.2014 und
der Zustimmungsbeschlüsse vom
17.06.2014 und 03.07.2014 Teile
des Vermögens der GA FA Projektentwicklungs- und -steuerungsgesellschaft mbH mit Sitz in Berlin
(Amtsgericht Charlottenburg, HRB
51165 B) übernommen.
Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden
Rechtsträgers wirksam geworden.
a)
28.07.2014
Schölling
18Nicht mehr Prokurist:

6. Springer, Uwe

7.
Stöckl, Alexander, *XX.XX.XXXX,
Berlin

Prokura gemeinsam mit einem Vorstand
mit der Befugnis zur Veräußerung
und Belastung von Grundstücken
a)
07.04.2015
Hikel
19a)
Die Satzung ist am 10.11.2015 ergänzt um § 5 (Eintrittsgeld); § 41
(Rückvergütung) und geändert
in § 12 (Auseinandersetzung); §
13 (Rechte der Mitglieder); § 15
(Pflichten der Mitglieder); § 16
(Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben); § 17 (Kündigung); § 20
(Vorstand); § 27 (Gegenstand der
gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat); § 33 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung); § 42 (Gewinnverwendung); §
43 (Verlustdeckung).
a)
27.11.2015
Sparka
20b)
Vorstand:
4.
Stöckl, Alexander, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
14.02.2018
Rudolph
21Nicht mehr Prokurist:

7. Stöckl, Alexander
a)
14.02.2018
Rudolph
22b)
Änderung zu Nr. 4:
Berichtigung des Geburtsjahres
Vorstand:
Stöckl, Alexander, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
23.02.2018
Rudolph
23b)
Die Genossenschaft hat auf Grund
des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 29.06.2018 und
der Zustimmungsbeschlüsse vom
26.06.2018 und 29.06.2018 Teile
des Vermögens der 1892 - Seniorenwohnen GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg,
HRB 110038 B) übernommen.
Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden
Rechtsträgers wirksam geworden.
a)
20.08.2018
Melchior
24a)
Die Satzung ist am 16.10.2018 geändert in § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (Eintrittsgeld), § 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 8
(Übertragung des Geschäftsguthabens), § 11 (Ausschluss eines Mitglieds), § 12 (Auseinandersetzung),
§ 13 (Rechte der Mitglieder), § 15
(Pflichten der Mitglieder), § 16
(Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 17 (Kündigung weiterer Anteile), § 20 (Vorstand), §
22 (Aufgaben und P1lichten des
Vorstandes), § 24 (Aufgaben und
Pflichten des Autsichtsrates), § 25
(Sorgfaltspflichten des Autsichtsrates), § 27 (Gegenstand der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Autsichtsrat), § 29 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Wahl der Vertreter),
§ 31 (Einberufung der Vertreterversammlung), § 32 (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung), § 40 (Rücklagen), § 41
(Rückvergütung), § 44 (Bekanntmachungen) und § 45 (Prülung).
a)
04.12.2018
Rudolph
25a)
Die Satzung ist am 28.06.2022 geändert in § 27 (Gegenstand der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat) und § 30
(Vertreterversammlung). Die folgenden Paragraphen sind neu eingefügt: § 30a (Digitale Vertreterversammlung) und § 30b (Vertreterversammlung im schriftlichen
Verfahren).
a)
28.07.2022
Steinberg
268.
Arlitt, René, *XX.XX.XXXX, Berlin

Prokura gemeinsam mit einem Vorstand
mit der Befugnis zur Veräußerung
und Belastung von Grundstücken
a)
12.12.2022
Steinberg
27b)
Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2023 und der
Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die 1892 - Seniorenwohnen GmbH mit Sitz in Berlin
(Amtsgericht Charlottenburg HRB
110038) durch Übertragung ihres
Vermögens unter Auflösung ohne
Abwicklung als Ganzes auf die Genossenschaft verschmolzen.
a)
19.07.2023
Steinberg
28a)
Die Satzung ist am 15.10.2024 geändert in § 16 (Geschäftsanteile
und Geschäftsguthaben), § 31 (Einberufung der Vertreterversammlung), § 32 (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung), § 40 (Rücklagen) und zur
Anlage zur Satzung in Ziffer 1.,2.
und 3..
a)
25.11.2024
Steinberg

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.