Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Mitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass über den An- und Verkauf sowie die Belastung von Grundbesitz und die Beteiligung an Gesellschaften die Mitgliederversammlung entscheidet.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Martin Bailey
Berlin
274
James Adrian O'Sullivan
Berlin
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.