Handelsregister · HRB 153644

Chronologischer Auszug

Berlin Global Village gGmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 15.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Berlin Global Village gUG (haftungsbeschränkt)

b)
Berlin

Geschäftsanschrift:
Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin

c)
1. Die Förderung internationaler
Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des
Völkerverständigungsgedankens
(§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 13 AO) die
Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2 S. 1
Nr. 15 AO), die Förderung von
Bildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO),
die Förderung von Wissenschaft
und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1
AO) sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten Zwecke
(§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO). 2. Die
Gesellschaft verfolgt ihre gemeinnützigen Zwecke zum Teil durch
eigene Aktivitäten, zum Teil als
Fördergesellschaft. Nur ihren gemeinnützigen Zweck der Förderung von Wissenschaft und Forschung verfolgt die Gesellschaft
ausschließlich als Fördergesellschaft. 3. Die Zwecke der Gesellschaft werden verwirklicht insbesondere - durch die Durchführung von öffentlichen Informations- und Kulturveranstaltungen
im entwicklungspolitischen Bereich. U. a. in Kooperation mit
dem Berliner Entwicklungspolitischen Ratschlag e.V., dem Landesverband der entwicklungspolitische Organisationen mit mehr
als 100 Mitgliedsorganisationen,
liegt der Schwerpunkt hierbei auf
Veranstaltungen, die die Vielfalt
und Vielzahl des entwicklungspolitischen Engagements und der
Möglichkeiten von Teilhabe der
Berliner Öffentlichkeit präsentieren. Neben der Durchführung regelmäßiger Netzwerktreffen werden vor allem Veranstaltungsformate entwickelt, die eine breite
Beteiligung vieler Organisationen ermöglichen, wie zum Beispiel ein Entwicklungspolitisches
Forum auf Landesebene. - durch
die Koordinierung gemeinsamer
Bildungs-, Öffentlichkeits- und
Informationsarbeit. Der Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung
von Programmen, durch die die
entwicklungspolitische Arbeit in
Berlin inklusiver gestaltet werden
kann. Barrieren für Menschen mit
Behinderungen sowie andere Barrieren für andere Personengruppen
sollen in Veranstaltungskonzeptionen sowie in der Bildungsarbeit abgebaut werden. Es werden
inklusive Öffnungsprozesse der
Berliner entwicklungspolitischen
Organisationen entwickelt und gesteuert. So werden beispielsweise
in Kooperation mit Trägerorganisationen des Globalen Lernens inklusive Bildungsinhalte und Vermittlungsformen für Schülergruppen von Kindern mit und ohne
Behinderungen entwickelt werden. - sowie die Schaffung einer
Begegnungsstätte in Form eines
öffentlichen Tagungs- und Arbeitszentrums für steuerbegünstigte zivilgesellschaftliche Organisationen ("Berliner Eine-Welt-
Zentrum"). 4. Zur Verfolgung ihrer Zwecke überlässt die Gesellschaft auch Räumlichkeiten an andere steuerbegünstigte juristische
Personen zur Nutzung zu steuerbegünstigten Zwecken (§ 58 Nr. 4
AO). Soweit die Gesellschaft als
Fördergesellschaft gemäß § 58 Nr.
1 AO tätig ist, wird sie ihre Mittel
ausschließlich zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke an andere
inländische steuerbegünstigte oder
ausländische Körperschaften oder
an Körperschaften des öffentlichen Rechts weiterleiten. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
500,00 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.

b)
Geschäftsführer:

1.
Geiermann, Astrid, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
24.09.2013
a)
25.10.2013
Möschter
2a)
Berlin Global Village gGmbH
25.000,00 EURa)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.07.2015
ist das Stammkapital auf 25.000
EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 1 (Firma)
und 4 (Stammkapital).
a)
24.09.2015
Müller
3b)
Geschäftsanschrift:
Am Sudhaus 2, 12053 Berlin
a)
13.10.2016
Salein
4c)
Die Förderung internationaler
Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des
Völkerverständigungsgedankens
(§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 13 Abgabenordnung (AO)), die Förderung von Bildung (§ 52 Abs. 2
Nr. 7 AO), die Förderung von
Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2
Nr. 5 AO) sowie die Förderung
des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten Zwecke (§ 52 Abs. 2 Nr. 25
AO). Die Gesellschaft verfolgt
ihre gemeinnützigen Zwecke sowohl operativ als auch als Fördergesellschaft im Sinne des § 58
Nr. 1 AO. Die Zwecke der Gesellschaft werden verwirklicht insbesondere - durch die Durchführung öffentlicher Informationsund Kulturveranstaltungen im entwicklungspolitischen Bereich, unter anderem in Kooperation mit
dem Berliner Entwicklungspolitischen Ratschlag e.V. (dem Landesverband der entwicklungspolitischen Organisationen mit mehr
als 100 Mitgliedsorganisationen).
Der Schwerpunkt liegt hierbei auf
Veranstaltungen, die die Vielfalt
und Vielzahl des entwicklungspolitischen Engagements und der
Möglichkeiten von Teilhabe der
Berliner Öffentlichkeit präsentieren (z.B. die Durchführung entwicklungspolitischer Foren auf
Landesebene); - mit der koordinierenden Durchführung gemeinsamer Bildungs-, Öffentlichkeits- und Informationsarbeit. Der
Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung von Programmen, durch
die die entwicklungspolitische Arbeit in Berlin inklusiver gestaltet
werden kann. Barrieren für Menschen mit Behinderungen sowie
andere Barrieren für andere Personengruppen sollen in Veranstaltungskonzeptionen sowie in der
Bildungsarbeit abgebaut werden.
- durch die Entwicklung und Veranstaltung von Ausstellungen für
künstlerische und kreative Zugänge zu Fragen des Nord-Süd-Verhältnisses; - sowie die Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Organisationen für eine bessere Sichtbarkeit der entwicklungspolitischen Arbeit in der Öffentlichkeit, z.B. durch Schaffung und
Unterstützung eines Eine-Welt-
Zentrums als Begegnungs-, Bildungs- und Beratungszentrum,
zu diesem Zweck stellt die Gesellschaft kooperierenden steuerbegünstigten Körperschaften
und Initiativen Räumlichkeiten
des Zentrums gegen Entgelt mit
dem Ziel zur Verfügung, im Rahmen des Zentrums: gemeinsame
Projekte der Öffentlichkeitsarbeit
durchzuführen (z.B. Ausstellungen), neue Kooperationsformen
zwischen den im Eine-Welt-Zentrum zusammen arbeitenden Organisationen zu entwickeln und
die Partizipation von migrantischen Gruppen und Diasporas gemeinsam zu gestalten, den steuerbegünstigten Mitgliedern des Zentrums die Möglichkeit zu geben,
kurzfristigen Flächenbedarf, der
sich aus der Umsetzung ihrer zeitlich begrenzten Projekte ergibt,
durch Ko-Arbeitsplätze zu bedienen. Die hier beschriebene Raumüberlassung soll im Wesentlichen langfristig erfolgen und dient
ausschließlich der Durchführung
des Eine-Welt-Zentrums. Soweit
die Gesellschaft als Fördergesellschaft gemäß § 58 Nr. 1 AO tätig
ist, wird sie ausschließlich andere inländische steuerbegünstigte
Körperschaften oder ausländische
Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts fördern, soweit diese die genannten
Zwecke verfolgen.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.10.2018
ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 2 (Gegenstand) und 3
(Gemeinnützigkeit).
a)
06.11.2018
Dr. Kuhlmann
5b)
Änderung zu Nr. 1:
Geschäftsführer:
Geiermann, Astrid
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten

Geschäftsführer:
2.
Leyendecker, Karla, *XX.XX.XXXX,
Stahnsdorf
a)
13.11.2020
Schuricht-Salein
6b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
1. Geiermann, Astrid

Geschäftsführer:
3.
Massing, Armin, *XX.XX.XXXX, Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten

Änderung zu Nr. 2:
Geschäftsführer:
Leyendecker, Karla
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
a)
08.06.2021
Schuricht-Salein
7a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.11.2021 ist
der Gesellschaftsvertrag geändert
in § 8 (zustimmungsbedürftige Geschäfte) und § 9 (Beirat).
a)
30.11.2021
Berge
8b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
2. Leyendecker, Karla
a)
20.01.2023
Verworrn
9c)
Die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen
Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§
52 Abs. 2 S. 1 Nr. 13 AO), die
Förderung von Bildung (§ 52 Abs.
2 Nr. 7 AO), die Förderung von
Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr.
5 AO) sowie die Förderung des
bürgerschaftlichen Engagements
zugunsten der vorgenannten Zwecke (§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO).

Die Gesellschaft verfolgt ihre gemeinnützigen Zwecke sowohl
operativ als auch als Fördergesellschaft im Sinne des § 58 Nr. 1
AO.

Die Zwecke der Gesellschaft werden verwirklicht insbesondere

- durch die Durchführung von öffentlichen Informations- und Kulturveranstaltungen im entwicklungspolitischen Bereich; unter
anderem in Kooperation mit dem
Berliner Entwicklungspolitischen
Ratschlag e.V. (dem Landesverband der entwicklungspolitischen
Organisationen mit mehr als 100
Mitgliedsorganisationen), dem
Afrika-Rat - Dachverband afrikanischer Vereine und Initiativen
Berlin-Brandenburg e.V. sowie
moveGLOBAL - Berliner Verband migrantischer-diasporischer
Organisationen in der Einen Welt
e.V.. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf Veranstaltungen, die die
Vielfalt und Vielzahl des entwicklungspolitischen Engagements
und der Möglichkeiten von Teilhabe der Berliner Öffentlichkeit
präsentieren (z.B. die Durchführung entwicklungspolitischer Foren auf Landesebene).

- mit der koordinierenden Durchführung gemeinsamer Bildungs-,
Öffentlichkeits- und Informationsarbeit. Der Schwerpunkt liegt auf
der Entwicklung von Programmen, durch die die entwicklungspolitische Arbeit in Berlin inklusiver gestaltet werden kann. Barrieren für Menschen mit Behinderungen sowie andere Barrieren
für andere Personengruppen sollen in Veranstaltungskonzeptionen
sowie in der Bildungsarbeit abgebaut werden.

- durch die Entwicklung und Veranstaltung von Ausstellungen für
künstlerische und kreative Zugänge zu Fragen des Nord-Süd-Verhältnisses.

- sowie die Zusammenarbeit mit
gemeinnützigen Organisationen
für eine bessere Sichtbarkeit der
entwicklungspolitischen Arbeit
in der Öffentlichkeit, z.B. durch
Schaffung und Unterstützung eines Eine-Welt-Zentrums als Begegnungs-, Bildungs- und Beratungszentrum; zu diesem Zweck
stellt die Gesellschaft kooperierenden steuerbegünstigten Körperschaften und Initiativen Räumlichkeiten des Zentrums gegen
Entgelt mit dem Ziel zur Verfügung, im Rahmen des Zentrums

- gemeinsame Projekte der Öffentlichkeitsarbeit durchzuführen
(z.B. Ausstellungen)

- neue Kooperationsformen zwischen den im Eine-Welt-Zentrum
zusammen arbeitenden Organisationen zu entwickeln und die
Partizipation von migrantischen
Gruppen und Diasporas gemeinsam zu gestalten

- den steuerbegünstigten Mitgliedern des Zentrums die Möglichkeit zu geben, kurzfristigen Flächenbedarf, der sich aus der Umsetzung ihrer zeitlich begrenzten
Projekte ergibt, durch Ko-Arbeitsplätze zu bedienen.
Die hier beschriebene Raumüberlassung soll im Wesentlichen
langfristig erfolgen und dient ausschließlich der Durchführung des
Eine-Welt-Zentrums.

- Soweit die Gesellschaft als Fördergesellschaft gemäß § 58 Nr. 1
AO tätig ist, wird sie ausschließlich andere inländische steuerbegünstigte Körperschaften oder
ausländische Körperschaften oder
Körperschaften des öffentlichen
Rechts fördern, soweit diese die
unter 2.1 genannten Zwecken verfolgen.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 31.03.2023
ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand) und § 4
(Stammkapital und Geschäftsanteile); neu eingefügt wurden § 10
(Verfügung über Geschäftsanteile) und § 11 (Einziehung, Abtretung, Ausschluss). Die nachfolgende Nummerierung ändert sich entsprechend, d. h. § 10 (Gründungsaufwand) wird zu § 12 und § 11
(Bekanntmachung) wird zu § 13.
a)
15.05.2023
Dr. Weiland

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.