Handelsregister · HRB 153644
Chronologischer Auszug
Berlin Global Village gGmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Berlin Global Village gUG (haftungsbeschränkt) b) Berlin Geschäftsanschrift: Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin c) 1. Die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 13 AO) die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 15 AO), die Förderung von Bildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO) sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten Zwecke (§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO). 2. Die Gesellschaft verfolgt ihre gemeinnützigen Zwecke zum Teil durch eigene Aktivitäten, zum Teil als Fördergesellschaft. Nur ihren gemeinnützigen Zweck der Förderung von Wissenschaft und Forschung verfolgt die Gesellschaft ausschließlich als Fördergesellschaft. 3. Die Zwecke der Gesellschaft werden verwirklicht insbesondere - durch die Durchführung von öffentlichen Informations- und Kulturveranstaltungen im entwicklungspolitischen Bereich. U. a. in Kooperation mit dem Berliner Entwicklungspolitischen Ratschlag e.V., dem Landesverband der entwicklungspolitische Organisationen mit mehr als 100 Mitgliedsorganisationen, liegt der Schwerpunkt hierbei auf Veranstaltungen, die die Vielfalt und Vielzahl des entwicklungspolitischen Engagements und der Möglichkeiten von Teilhabe der Berliner Öffentlichkeit präsentieren. Neben der Durchführung regelmäßiger Netzwerktreffen werden vor allem Veranstaltungsformate entwickelt, die eine breite Beteiligung vieler Organisationen ermöglichen, wie zum Beispiel ein Entwicklungspolitisches Forum auf Landesebene. - durch die Koordinierung gemeinsamer Bildungs-, Öffentlichkeits- und Informationsarbeit. Der Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung von Programmen, durch die die entwicklungspolitische Arbeit in Berlin inklusiver gestaltet werden kann. Barrieren für Menschen mit Behinderungen sowie andere Barrieren für andere Personengruppen sollen in Veranstaltungskonzeptionen sowie in der Bildungsarbeit abgebaut werden. Es werden inklusive Öffnungsprozesse der Berliner entwicklungspolitischen Organisationen entwickelt und gesteuert. So werden beispielsweise in Kooperation mit Trägerorganisationen des Globalen Lernens inklusive Bildungsinhalte und Vermittlungsformen für Schülergruppen von Kindern mit und ohne Behinderungen entwickelt werden. - sowie die Schaffung einer Begegnungsstätte in Form eines öffentlichen Tagungs- und Arbeitszentrums für steuerbegünstigte zivilgesellschaftliche Organisationen ("Berliner Eine-Welt- Zentrum"). 4. Zur Verfolgung ihrer Zwecke überlässt die Gesellschaft auch Räumlichkeiten an andere steuerbegünstigte juristische Personen zur Nutzung zu steuerbegünstigten Zwecken (§ 58 Nr. 4 AO). Soweit die Gesellschaft als Fördergesellschaft gemäß § 58 Nr. 1 AO tätig ist, wird sie ihre Mittel ausschließlich zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke an andere inländische steuerbegünstigte oder ausländische Körperschaften oder an Körperschaften des öffentlichen Rechts weiterleiten. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. | 500,00 EUR | a) Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. b) Geschäftsführer: 1. Geiermann, Astrid, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 24.09.2013 | a) 25.10.2013 Möschter | |
| 2 | a) Berlin Global Village gGmbH | 25.000,00 EUR | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.07.2015 ist das Stammkapital auf 25.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 1 (Firma) und 4 (Stammkapital). | a) 24.09.2015 Müller | ||
| 3 | b) Geschäftsanschrift: Am Sudhaus 2, 12053 Berlin | a) 13.10.2016 Salein | ||||
| 4 | c) Die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 13 Abgabenordnung (AO)), die Förderung von Bildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO) sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten Zwecke (§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO). Die Gesellschaft verfolgt ihre gemeinnützigen Zwecke sowohl operativ als auch als Fördergesellschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 AO. Die Zwecke der Gesellschaft werden verwirklicht insbesondere - durch die Durchführung öffentlicher Informationsund Kulturveranstaltungen im entwicklungspolitischen Bereich, unter anderem in Kooperation mit dem Berliner Entwicklungspolitischen Ratschlag e.V. (dem Landesverband der entwicklungspolitischen Organisationen mit mehr als 100 Mitgliedsorganisationen). Der Schwerpunkt liegt hierbei auf Veranstaltungen, die die Vielfalt und Vielzahl des entwicklungspolitischen Engagements und der Möglichkeiten von Teilhabe der Berliner Öffentlichkeit präsentieren (z.B. die Durchführung entwicklungspolitischer Foren auf Landesebene); - mit der koordinierenden Durchführung gemeinsamer Bildungs-, Öffentlichkeits- und Informationsarbeit. Der Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung von Programmen, durch die die entwicklungspolitische Arbeit in Berlin inklusiver gestaltet werden kann. Barrieren für Menschen mit Behinderungen sowie andere Barrieren für andere Personengruppen sollen in Veranstaltungskonzeptionen sowie in der Bildungsarbeit abgebaut werden. - durch die Entwicklung und Veranstaltung von Ausstellungen für künstlerische und kreative Zugänge zu Fragen des Nord-Süd-Verhältnisses; - sowie die Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Organisationen für eine bessere Sichtbarkeit der entwicklungspolitischen Arbeit in der Öffentlichkeit, z.B. durch Schaffung und Unterstützung eines Eine-Welt- Zentrums als Begegnungs-, Bildungs- und Beratungszentrum, zu diesem Zweck stellt die Gesellschaft kooperierenden steuerbegünstigten Körperschaften und Initiativen Räumlichkeiten des Zentrums gegen Entgelt mit dem Ziel zur Verfügung, im Rahmen des Zentrums: gemeinsame Projekte der Öffentlichkeitsarbeit durchzuführen (z.B. Ausstellungen), neue Kooperationsformen zwischen den im Eine-Welt-Zentrum zusammen arbeitenden Organisationen zu entwickeln und die Partizipation von migrantischen Gruppen und Diasporas gemeinsam zu gestalten, den steuerbegünstigten Mitgliedern des Zentrums die Möglichkeit zu geben, kurzfristigen Flächenbedarf, der sich aus der Umsetzung ihrer zeitlich begrenzten Projekte ergibt, durch Ko-Arbeitsplätze zu bedienen. Die hier beschriebene Raumüberlassung soll im Wesentlichen langfristig erfolgen und dient ausschließlich der Durchführung des Eine-Welt-Zentrums. Soweit die Gesellschaft als Fördergesellschaft gemäß § 58 Nr. 1 AO tätig ist, wird sie ausschließlich andere inländische steuerbegünstigte Körperschaften oder ausländische Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts fördern, soweit diese die genannten Zwecke verfolgen. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.10.2018 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 2 (Gegenstand) und 3 (Gemeinnützigkeit). | a) 06.11.2018 Dr. Kuhlmann | |||
| 5 | b) Änderung zu Nr. 1: Geschäftsführer: Geiermann, Astrid mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten Geschäftsführer: 2. Leyendecker, Karla, *XX.XX.XXXX, Stahnsdorf | a) 13.11.2020 Schuricht-Salein | ||||
| 6 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Geiermann, Astrid Geschäftsführer: 3. Massing, Armin, *XX.XX.XXXX, Berlin mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten Änderung zu Nr. 2: Geschäftsführer: Leyendecker, Karla mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten | a) 08.06.2021 Schuricht-Salein | ||||
| 7 | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.11.2021 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 8 (zustimmungsbedürftige Geschäfte) und § 9 (Beirat). | a) 30.11.2021 Berge | ||||
| 8 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Leyendecker, Karla | a) 20.01.2023 Verworrn | ||||
| 9 | c) Die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 13 AO), die Förderung von Bildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO) sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten Zwecke (§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO). Die Gesellschaft verfolgt ihre gemeinnützigen Zwecke sowohl operativ als auch als Fördergesellschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 AO. Die Zwecke der Gesellschaft werden verwirklicht insbesondere - durch die Durchführung von öffentlichen Informations- und Kulturveranstaltungen im entwicklungspolitischen Bereich; unter anderem in Kooperation mit dem Berliner Entwicklungspolitischen Ratschlag e.V. (dem Landesverband der entwicklungspolitischen Organisationen mit mehr als 100 Mitgliedsorganisationen), dem Afrika-Rat - Dachverband afrikanischer Vereine und Initiativen Berlin-Brandenburg e.V. sowie moveGLOBAL - Berliner Verband migrantischer-diasporischer Organisationen in der Einen Welt e.V.. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf Veranstaltungen, die die Vielfalt und Vielzahl des entwicklungspolitischen Engagements und der Möglichkeiten von Teilhabe der Berliner Öffentlichkeit präsentieren (z.B. die Durchführung entwicklungspolitischer Foren auf Landesebene). - mit der koordinierenden Durchführung gemeinsamer Bildungs-, Öffentlichkeits- und Informationsarbeit. Der Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung von Programmen, durch die die entwicklungspolitische Arbeit in Berlin inklusiver gestaltet werden kann. Barrieren für Menschen mit Behinderungen sowie andere Barrieren für andere Personengruppen sollen in Veranstaltungskonzeptionen sowie in der Bildungsarbeit abgebaut werden. - durch die Entwicklung und Veranstaltung von Ausstellungen für künstlerische und kreative Zugänge zu Fragen des Nord-Süd-Verhältnisses. - sowie die Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Organisationen für eine bessere Sichtbarkeit der entwicklungspolitischen Arbeit in der Öffentlichkeit, z.B. durch Schaffung und Unterstützung eines Eine-Welt-Zentrums als Begegnungs-, Bildungs- und Beratungszentrum; zu diesem Zweck stellt die Gesellschaft kooperierenden steuerbegünstigten Körperschaften und Initiativen Räumlichkeiten des Zentrums gegen Entgelt mit dem Ziel zur Verfügung, im Rahmen des Zentrums - gemeinsame Projekte der Öffentlichkeitsarbeit durchzuführen (z.B. Ausstellungen) - neue Kooperationsformen zwischen den im Eine-Welt-Zentrum zusammen arbeitenden Organisationen zu entwickeln und die Partizipation von migrantischen Gruppen und Diasporas gemeinsam zu gestalten - den steuerbegünstigten Mitgliedern des Zentrums die Möglichkeit zu geben, kurzfristigen Flächenbedarf, der sich aus der Umsetzung ihrer zeitlich begrenzten Projekte ergibt, durch Ko-Arbeitsplätze zu bedienen. Die hier beschriebene Raumüberlassung soll im Wesentlichen langfristig erfolgen und dient ausschließlich der Durchführung des Eine-Welt-Zentrums. - Soweit die Gesellschaft als Fördergesellschaft gemäß § 58 Nr. 1 AO tätig ist, wird sie ausschließlich andere inländische steuerbegünstigte Körperschaften oder ausländische Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts fördern, soweit diese die unter 2.1 genannten Zwecken verfolgen. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 31.03.2023 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand) und § 4 (Stammkapital und Geschäftsanteile); neu eingefügt wurden § 10 (Verfügung über Geschäftsanteile) und § 11 (Einziehung, Abtretung, Ausschluss). Die nachfolgende Nummerierung ändert sich entsprechend, d. h. § 10 (Gründungsaufwand) wird zu § 12 und § 11 (Bekanntmachung) wird zu § 13. | a) 15.05.2023 Dr. Weiland |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.