Erwerb und Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Beteiligung an anderen Unternehmen und deren Zusammenfassung unter einheitlicher Leitung
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Rüdiger Antonius Berkel
Gladbeck
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 18.12.2007
Die Gesellschafterversammlung vom 17.06.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Herne (bisher AG Bochum HRB 11570) nach Gladbeck beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 05.03.2008
Formwechsel
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 28.07.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.07.2014 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.07.2014 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit (Geschäftsbetrieb "Rohrtechnik") im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Berkel Rohrtechnik GmbH mit Sitz in Gladbeck (Amtsgericht Gelsenkirchen, HRB 12713) als übernehmendem Rechtsträger übertragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.