Handelsregister · VR 200215

Chronologischer Auszug

Bergwaldprojekt e.V. · Amtsgericht Würzburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bergwaldprojekt e.V.

b)
Würzburg
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der Vorstand
bedarf der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats zu
folgenden Geschäften und Maßnahmen, sofern die
nachstehenden zustimmungspflichtigen Geschäfte nicht
bereits in dem von der Mitgliederversammlung
genehmigten Haushaltsplan nach Gegenstand und
Betrag bezeichnet sind:
a) Beitritt oder Mitarbeit des Vereins in Verbänden
b) Abschluss von Miet-, Pacht und sonstigen
Dauerschuldverträgen, sofern die Gesellschaft dadurch
zu einer jährlichen Zahlung von mehr als EUR 10.000,00
verpflichtet wird
c) Abschluss von Verträgen über Lieferungen und
Leistungen, sofern der Wert der Maßnahme EUR
10.000,00 überschreitet.
d) Hingabe und Aufnahme von Darlehen, wenn der Wert
der Maßnahme EUR 10.000,00 übersteigt;
e) Abschluss und Änderung von Arbeitsverträgen
f) Durchführung von Arbeitseinsätzen/Projektwochen
außerhalb des genehmigten Jahresprogramms

b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Rohland, Lutz, Hanau, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorstand:
Lohbeck, Wolfgang Johannes, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorstand:
Kober, Ulrich Heinrich, Bad Urach, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Wehner, Stephen, Würzburg, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 18.08.1993 und wurde zuletzt geändert mit Beschluss vom
01.07.2000.
Die Mitgliederversammlung vom 23.10.2007 hat die Änderung der §§ 1 (Name, bisher
Bergwald Projekt e.V. (Amtsgericht Braunschweig VR VR 170271) und Sitz, bisher St.
Andreasberg) und 2 (Zweck), 3 (Mitglieder), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5
(Mitgliedschaftsrechte), 6 (Mitgliedschaftsbeitrag), 7 (Beendigung der Mitgliedschaft), 8
(Organe), 9 (Mitgliederversammlung) sowie Einfügung der neuen §§ 10 (Einberufung der
Mitgliederversammlung), 11 (Durchführung der Mitgliederversammlung), 12 (nachträgliche
Anträge zur Tagesordnung) und 13 (Außerordentliche Mitgliederversammlung) sowie die
Umbenennung der bisherigen §§ 10, 11 und 12 in §§ 14 (Aufsichtsrat), 15 (Vorstand) und
16 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen.
a)
27.02.2008
Grimbach

b)

Tag der ersten Eintragung:
22.10.1993
Satzung Bl. 20 ff SB;
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.11.2010 hat die Änderung der §§ 9
(Mitgliederversammlung), 14 (Aufsichtsrat) und 15 (Vorstand) der Satzung beschlossen.
a)
09.12.2010
Grimbach

b)
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 41 -
49 SB.
Protokoll Bl. 30 - 36 SB;
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 10.03.2018 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck des
Vereins), 9 (Mitgliederversammlung), 13 (Außerordentliche Mitgliederversammlung) und 14
(Aufsichtsrat) der Satzung beschlossen.
a)
02.05.2018
Klingert

b)
Beschluss Bl. 57 SB;
Satzung Bl. 58 ff. SB.
4b)
Personendaten von Amts wegen berichtigt:
Vorstand:
Wehner, Stephan, Würzburg, *XX.XX.XXXX
a)
14.05.2018
Klingert
5a)
Ist nur ein Vorstand bestellt, vertritt er den Verein allein.
Sind mehrere Personen zu Mitgliedern des Vorstands
bestellt, so wird der Verein von zwei Mitgliedern des
Vorstands gemeinschaftlich vertreten.

Der Vorstand bedarf der vorherigen Zustimmung des
Aufsichtsrats zu folgenden Geschäften und Maßnahmen,
sofern die nachstehenden zustimmungspflichtigen
Geschäfte nicht bereits in dem vom Aufsichtsrat
genehmigten Haushaltsplan nach Gegenstand und
Betrag bezeichnet sind:
a) Beitritt oder Mitarbeit des Vereins in Verbänden
b) Abschluss von Miet-, Pacht und sonstigen
Dauerschuldverträgen, sofern die Gesellschaft dadurch
zu einer jährlichen Zahlung von mehr als EUR 10.000,00
verpflichtet wird
c) Abschluss von Verträgen über Lieferungen und
Leistungen, sofern der Wert der Maßnahme EUR
10.000,00 überschreitet.
d) Hingabe und Aufnahme von Darlehen, wenn der Wert
der Maßnahme EUR 10.000,00 übersteigt;
e) Abschluss und Änderung von Arbeitsverträgen
f) Durchführung von Arbeitseinsätzen/Projektwochen
außerhalb des genehmigten Jahresprogramms

b)
Gewählt:
Vorstand:
Naumann, Peter, Kempten, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Wehner, Christoph, Wollbach, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 11.05.2019 hat die Änderung des § 15 (Vorstand) der
Satzung beschlossen.
a)
11.02.2020
Klingert

b)
Beschluss Bl. 62 SB;
Satzung Bl. 68 SB.
6a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es den
Verein allein. Sind mehrere Personen zu Mitgliedern des
Vorstands bestellt, so wird der Verein von zwei
Mitgliedern des Vorstands gemeinschaftlich vertreten.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 03.03.2023 hat die Änderung der §§ 4 (Erwerb der
Mitgliedschaft), 7 (Beendigung der Mitgliedschaft), 11 (Durchführung der
Mitgliederversammlung), 14 (Aufsichtsrat), 15 (Vorstand) der Satzung beschlossen.
a)
05.07.2023
Kunzelmann

b)
Beschluss Bl. 80 R. SB;
Satzung Bl. 81 SB.
7b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Wehner, Christoph, Wollbach, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
von Riewel, Hendrik, Thüngersheim, *XX.XX.XXXX
a)
14.11.2023
Kunzelmann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.