Handelsregister · VR 200215
Chronologischer Auszug
Bergwaldprojekt e.V. · Amtsgericht Würzburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Bergwaldprojekt e.V. b) Würzburg | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der Vorstand bedarf der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats zu folgenden Geschäften und Maßnahmen, sofern die nachstehenden zustimmungspflichtigen Geschäfte nicht bereits in dem von der Mitgliederversammlung genehmigten Haushaltsplan nach Gegenstand und Betrag bezeichnet sind: a) Beitritt oder Mitarbeit des Vereins in Verbänden b) Abschluss von Miet-, Pacht und sonstigen Dauerschuldverträgen, sofern die Gesellschaft dadurch zu einer jährlichen Zahlung von mehr als EUR 10.000,00 verpflichtet wird c) Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen, sofern der Wert der Maßnahme EUR 10.000,00 überschreitet. d) Hingabe und Aufnahme von Darlehen, wenn der Wert der Maßnahme EUR 10.000,00 übersteigt; e) Abschluss und Änderung von Arbeitsverträgen f) Durchführung von Arbeitseinsätzen/Projektwochen außerhalb des genehmigten Jahresprogramms b) Ausgeschieden: Vorstand: Rohland, Lutz, Hanau, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Vorstand: Lohbeck, Wolfgang Johannes, Hamburg, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Vorstand: Kober, Ulrich Heinrich, Bad Urach, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Wehner, Stephen, Würzburg, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 18.08.1993 und wurde zuletzt geändert mit Beschluss vom 01.07.2000. Die Mitgliederversammlung vom 23.10.2007 hat die Änderung der §§ 1 (Name, bisher Bergwald Projekt e.V. (Amtsgericht Braunschweig VR VR 170271) und Sitz, bisher St. Andreasberg) und 2 (Zweck), 3 (Mitglieder), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5 (Mitgliedschaftsrechte), 6 (Mitgliedschaftsbeitrag), 7 (Beendigung der Mitgliedschaft), 8 (Organe), 9 (Mitgliederversammlung) sowie Einfügung der neuen §§ 10 (Einberufung der Mitgliederversammlung), 11 (Durchführung der Mitgliederversammlung), 12 (nachträgliche Anträge zur Tagesordnung) und 13 (Außerordentliche Mitgliederversammlung) sowie die Umbenennung der bisherigen §§ 10, 11 und 12 in §§ 14 (Aufsichtsrat), 15 (Vorstand) und 16 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen. | a) 27.02.2008 Grimbach b) Tag der ersten Eintragung: 22.10.1993 Satzung Bl. 20 ff SB; |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 27.11.2010 hat die Änderung der §§ 9 (Mitgliederversammlung), 14 (Aufsichtsrat) und 15 (Vorstand) der Satzung beschlossen. | a) 09.12.2010 Grimbach b) Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 41 - 49 SB. Protokoll Bl. 30 - 36 SB; | ||
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 10.03.2018 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck des Vereins), 9 (Mitgliederversammlung), 13 (Außerordentliche Mitgliederversammlung) und 14 (Aufsichtsrat) der Satzung beschlossen. | a) 02.05.2018 Klingert b) Beschluss Bl. 57 SB; Satzung Bl. 58 ff. SB. | ||
| 4 | b) Personendaten von Amts wegen berichtigt: Vorstand: Wehner, Stephan, Würzburg, *XX.XX.XXXX | a) 14.05.2018 Klingert | ||
| 5 | a) Ist nur ein Vorstand bestellt, vertritt er den Verein allein. Sind mehrere Personen zu Mitgliedern des Vorstands bestellt, so wird der Verein von zwei Mitgliedern des Vorstands gemeinschaftlich vertreten. Der Vorstand bedarf der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats zu folgenden Geschäften und Maßnahmen, sofern die nachstehenden zustimmungspflichtigen Geschäfte nicht bereits in dem vom Aufsichtsrat genehmigten Haushaltsplan nach Gegenstand und Betrag bezeichnet sind: a) Beitritt oder Mitarbeit des Vereins in Verbänden b) Abschluss von Miet-, Pacht und sonstigen Dauerschuldverträgen, sofern die Gesellschaft dadurch zu einer jährlichen Zahlung von mehr als EUR 10.000,00 verpflichtet wird c) Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen, sofern der Wert der Maßnahme EUR 10.000,00 überschreitet. d) Hingabe und Aufnahme von Darlehen, wenn der Wert der Maßnahme EUR 10.000,00 übersteigt; e) Abschluss und Änderung von Arbeitsverträgen f) Durchführung von Arbeitseinsätzen/Projektwochen außerhalb des genehmigten Jahresprogramms b) Gewählt: Vorstand: Naumann, Peter, Kempten, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Wehner, Christoph, Wollbach, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 11.05.2019 hat die Änderung des § 15 (Vorstand) der Satzung beschlossen. | a) 11.02.2020 Klingert b) Beschluss Bl. 62 SB; Satzung Bl. 68 SB. | |
| 6 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es den Verein allein. Sind mehrere Personen zu Mitgliedern des Vorstands bestellt, so wird der Verein von zwei Mitgliedern des Vorstands gemeinschaftlich vertreten. | a) Die Mitgliederversammlung vom 03.03.2023 hat die Änderung der §§ 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 7 (Beendigung der Mitgliedschaft), 11 (Durchführung der Mitgliederversammlung), 14 (Aufsichtsrat), 15 (Vorstand) der Satzung beschlossen. | a) 05.07.2023 Kunzelmann b) Beschluss Bl. 80 R. SB; Satzung Bl. 81 SB. | |
| 7 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Wehner, Christoph, Wollbach, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: von Riewel, Hendrik, Thüngersheim, *XX.XX.XXXX | a) 14.11.2023 Kunzelmann |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.