Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Sie vertreten gemeinschaftlich. Die Vertretungsmacht des geschäftsführenden Vorstandes wird insofern beschränkt, als diejenigen Rechtshandlungen und Urkunden, welche den Verein vermögensrechtlich zu Leistungen von mehr als 300 DM für den Einzelfall verpflichten, unter dem Namen des Vereins nicht nur von den geschäftsführenden Vorsitzenden, sondern auch von dem 1. Schriftführer und dem 1. Kassierer und dem 2. Kassierer zu unterzeichnen ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Uwe Riffel
Karlsdorf-Neuthard
Vorstand
Dieter Schlindwein
Karlsdorf-Neuthard
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 16.10.1998.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.07.2014.
Tag der ersten Eintragung: 30.06.1999
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.