Betrieb einer Klinik als belegärztliches und fachärztliches ambulantes und stationäres Behandlungszentrum
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Christoph Stancke
Hamburg
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Josef Friedrich Hinterberger
Grieskirchen
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 10.06.2008.
Die Gesellschafterversammlung vom 30.09.2020 hat die Änderung des § 3 der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2020 hat die Änderung des § 3 der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2020 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der ABK Aschaffenburger Belegkliniken GmbH & Co.Hofgartenklinik KG mit dem Sitz in Aschaffenburg (Amtsgericht Aschaffenburg HRA 3213).
Die ABK Aschaffenburger Belegkliniken GmbH mit dem Sitz in Aschaffenburg (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 6863) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.
Die AKB Aschaffenburger Krankenhausbeteiligungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Aschaffenburg (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 9948) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2009 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.
Freitext
Lfd. Nr. 2 Sp. 6 b): Schreibfehler von Amts wegen berichtigt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.