Die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung sowie alle hiermit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Jan-Roelof Edward Beijer
Nijmegen/Niederlande
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 07.07.2010
Die Gesellschafterversammlung vom 11.01.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 und 2 (Firma und Sitz), 3 Abs. 1 (Gegenstand) sowie 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und mit ihr die Firmenänderung, die Sitzverlegung nach Bedburg-Hau sowie die Änderung des Unternehmensgegenstands beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 26.10.2011 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.