Handelsregister · GnR 851
Chronologischer Auszug
Bergbauern-Sennerei Hüttenberg eG · Amtsgericht Kempten (Allgäu)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Bergbauern-Sennerei Hüttenberg eG b) Hüttenberg c) Verwertung der von den Mitgliedern in ihrer Wirtschaft gewonnenen Milch. Gemeinschaftliche Benützung von landwirtschaftlichen Maschinen und Betriebseinrichtungen. | Die Nachschusspflicht ist auf die Haftsumme des ersten Geschäftsanteils beschränkt. Die Haftsumme für den ersten Geschäftsanteil beträgt 1.500,-- DM. | a) Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter, vertreten. b) Vorsitzender: Mayr, Herbert, Ofterschwang, *XX.XX.XXXX Stellvertreter: Oßwald, Robert, Landwirt, Bettenried Vorstand: Auffinger, Ludwig, Ofterschwang, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragene Genossenschaft Satzung vom 06.07.1934 zuletzt geändert am 14.05.1996 b) Das Geschäftsjahr beginnt am 01. Januar und endet am 31. Dezember. | a) 22.01.2003 Wintzen b) Tag der ersten Eintragung: 12.02.1935. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Statut Bl. 93/118 SB. | |
| 2 | Die Nachschusspflicht ist auf die Haftsumme des ersten Geschäftsanteils beschränkt. Die Haftsumme für den ersten Geschäftsanteil beträgt 800,-- EUR. | a) Die Generalversammlung vom 26.08.2002 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurden: § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) und § 40 (Nachschußpflicht). | a) 12.03.2004 Heringlehner b) Anmeldung Bl. 135/136 SB Beschluß Bl. 137/140 SB | |||
| 3 | b) Vertretungsbefugnis geändert, nun: Vorstand: Mayr, Herbert, Ofterschwang, *XX.XX.XXXX Vertretungsbefugnis geändert, nun: Vorsitzender: Auffinger, Ludwig, Ofterschwang, *XX.XX.XXXX | a) 30.12.2013 Hübner |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.