Handelsregister · VR 2236

Chronologischer Auszug

Bergbau- und Geschichtsverein Oer-Erkenschwick e.V. · Amtsgericht Recklinghausen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 14.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bergbau- und Geschichtsverein Oer-Erkenschwick e.V.

b)
Oer-Erkenschwick
a)
Der geschäftsführende Vorstand gemäß § 26 BGB
besteht aus folgenden Personen:
- erster Vorsitzender,
- zwei stellvertretende Vorsitzende,
- Kassierer,
- Lehrstollenkoordinator.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden
Vorstands, wobei einer von ihnen der Vorsitzende oder
ein stellvertretender Vorsitzender sein muß. Der Eingang
von Verbindlichkeiten von über 450,- Euro im Einzelfall
bedarf zu seiner Gültigkeit eines Mehrheitsbeschlusses
des geschäftsführenden Vorstands.

b)
Vorsitzender:
Pliska, Markus, Oer-Erkenschwick, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Vorsitzender:
Kantak, Paul, Oer-Erkenschwick, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Vorsitzender:
Trautmann, Achim, Oer-Erkenschwick, *XX.XX.XXXX
Kassiererin:
Wojtkowski, Gabriele, Oer-Erkenschwick, *XX.XX.XXXX
Lehrstollenkoordinator:
Seemann, Volker, Oer-Erkenschwick, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 21.11.2001
a)
10.08.2004
Krischik

b)
Tag der ersten Eintragung:
18.12.2001
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
10.08.2004.

Satzung Blatt 13 ff. SB
2a)
Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus folgenden
Personen:
- erster Vorsitzender,
- zwei stellvertretenden Vorsitzenden,
- dem Kassierer,
- dem Lehrstollenkoordinator
- dem stellvertretenden Lehrstollenkoordinator.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Mitglieder des Vorstands, wobei einer von
ihnen der Vorsitzende oder ein stellvertretender
Vorsitzender sein muß. Der Eingang von
Verbindlichkeiten von über 450,- Euro im Einzelfall
bedarf zu seiner Gültigkeit eines Mehrheitsbeschlusses
des Vorstands.
b)
Nicht mehr
Lehrstollenkoordinator:
Seemann, Volker, Oer-Erkenschwick, *XX.XX.XXXX
Neu bestellt als
Lehrstollenkoordinator:
Hadrys, Peter, Oer-Erkenschwick, *XX.XX.XXXX
Neu bestellt als
Stellvertretender Lehrstollenkoordinator:
Buresch, Friedhelm, Oer-Erkenschwick, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.11.2003 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Organe
des Vereins), § 9 (Mitgliederversammlung) und § 10 Vereinsvermögen beschlossen.
a)
22.03.2006
Winkler

b)
Anmeldung
Bl. 22 ff. SB
Satzung
Bl. 33 ff. SB

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.