Handelsregister · VR 2236
Chronologischer Auszug
Bergbau- und Geschichtsverein Oer-Erkenschwick e.V. · Amtsgericht Recklinghausen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Bergbau- und Geschichtsverein Oer-Erkenschwick e.V. b) Oer-Erkenschwick | a) Der geschäftsführende Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus folgenden Personen: - erster Vorsitzender, - zwei stellvertretende Vorsitzende, - Kassierer, - Lehrstollenkoordinator. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands, wobei einer von ihnen der Vorsitzende oder ein stellvertretender Vorsitzender sein muß. Der Eingang von Verbindlichkeiten von über 450,- Euro im Einzelfall bedarf zu seiner Gültigkeit eines Mehrheitsbeschlusses des geschäftsführenden Vorstands. b) Vorsitzender: Pliska, Markus, Oer-Erkenschwick, *XX.XX.XXXX Stellvertretender Vorsitzender: Kantak, Paul, Oer-Erkenschwick, *XX.XX.XXXX Stellvertretender Vorsitzender: Trautmann, Achim, Oer-Erkenschwick, *XX.XX.XXXX Kassiererin: Wojtkowski, Gabriele, Oer-Erkenschwick, *XX.XX.XXXX Lehrstollenkoordinator: Seemann, Volker, Oer-Erkenschwick, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 21.11.2001 | a) 10.08.2004 Krischik b) Tag der ersten Eintragung: 18.12.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.08.2004. Satzung Blatt 13 ff. SB |
| 2 | a) Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus folgenden Personen: - erster Vorsitzender, - zwei stellvertretenden Vorsitzenden, - dem Kassierer, - dem Lehrstollenkoordinator - dem stellvertretenden Lehrstollenkoordinator. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Mitglieder des Vorstands, wobei einer von ihnen der Vorsitzende oder ein stellvertretender Vorsitzender sein muß. Der Eingang von Verbindlichkeiten von über 450,- Euro im Einzelfall bedarf zu seiner Gültigkeit eines Mehrheitsbeschlusses des Vorstands. b) Nicht mehr Lehrstollenkoordinator: Seemann, Volker, Oer-Erkenschwick, *XX.XX.XXXX Neu bestellt als Lehrstollenkoordinator: Hadrys, Peter, Oer-Erkenschwick, *XX.XX.XXXX Neu bestellt als Stellvertretender Lehrstollenkoordinator: Buresch, Friedhelm, Oer-Erkenschwick, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 19.11.2003 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Organe des Vereins), § 9 (Mitgliederversammlung) und § 10 Vereinsvermögen beschlossen. | a) 22.03.2006 Winkler b) Anmeldung Bl. 22 ff. SB Satzung Bl. 33 ff. SB |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.