die Überlassung von Arbeitnehmern an andere, mit der Ausführung von Dienst- und Werkleistungen im Bergbau beschäftigten Unternehmen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die vorstehenden Absätze gelten auch für die Liquidatoren.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Axel Weißenborn
Essen
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 06.03.2007, zuletzt geändert am 17.09.2007.
Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Dortmund (bisher Amtsgericht Dortmund, HRB 20658) nach Mülheim an der Ruhr beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2007 hat außerdem eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Unternehmensvertrag
Mit der THYSSEN SCHACHTBAU GMBH mit dem Sitz in Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg, HRB 14243) als herrschendem Unternehmen ist am 09.05.2011 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm haben die Gesellschafterversammlungen der herrschenden Gesellschaft vom 09.05.2011 sowie der beherrschten Gesellschaft vom 09.05.2011 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.