Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schriftführer, der Schatzmeister und der Pressesprecher. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten.
Satzungsänderung Blatt 105 ff. der Registerakten Tag der ersten Eintragung: 25.01.1988 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.06.2006.
Beschluss Blatt 118 - 124 der Akten
Fall 8
Satzung Blatt 266-271 Band II der Akten
Fallnummer 9
Satzung
Satzung vom 25.09.1987
Die Mitgliederversammlung vom 25.01.2008 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.