Handelsregister · HRB 195181
Chronologischer Auszug
BePart - Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien gGmbH · Amtsgericht Hamburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) BePart - Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien gGmbH b) Hamburg Geschäftsanschrift: Lippmannstraße 71, 22769 Hamburg c) (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe und des Wohlfahrtswesens und die selbstlose Unterstützung hilfebedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO. Die Gesellschaft fördert die Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. Sie fördert Jugendliche in Bildung und Erziehung. Sie fördert die Teilhabe an der Gesellschaft. Die Gesellschaft leistet Hilfe zur Selbsthilfe und unterstützt Kinder, Jugendliche und Familien in schwierigen Lebenssituationen. Die Arbeitsgrundlage der gGmbH beruht auf dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII). (3) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch: - Schaffung und Betrieb von ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen und Beratungsstellen zur Hilfe, Erziehung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien - Hilfen zur Erziehung (§ 27 SGB VIII) - Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII) - Erziehungsbeistandschaft/ Betreuungshelfer (§ 30 SGBVIII) - Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII) - Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII) - Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung (§ 41 SGB VIII) - Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangs rechts (G18 SGB VIII) - Gewaltpräventionsangebote - Vernetzung und Kooperation mit anderen Einrichtungen/Trägern in der Region und Sicherstellung der daraus resultierenden umfassenden UnterstützungsmögIichkeiten - Die Schaffung von diversen, inklusiven, analogen Begegnungsstätten, die die Menschen unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion, Bildung, sozialer Herkunft, Alter, sexueller Identität und körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen miteinander in Kontakt bringen - Durchführung von nachbarschaftlichen Treffen/ Events, die zum Erfahrungsaustausch auf Augenhöhe zwischen Menschen mit verschiedenen soziodemografischen Merkmalen dienen - Ermöglichung selbstbestimmter Mitgestaltung und Durchführung von Veranstaltungen zur Vermittlung von Kultur und Bildung. Kinder, Jugendliche und Familien werden aktiv an allen Entscheidungen und Prozessen, die ihr Leben und ihre Hilfen betreffen, beteiligt. Wunsch, Wille und Bedarfe der Adressat*innen werden über Frage-, Evaluations und Feedbackmethoden erfragt und erforscht. Es wird ein transparentes, niedrigschwelliges und unabhängiges Beschwerdeverfahren etabliert. Auf Versammlungen und Ideenwerkstätten mit dem Adressaten*innen werden Bedarfe für Angebote und Projekte erfragt und besprochen. Veranstaltungen zur Vermittlung von Kultur und Bildung können beispielsweise Medienkompetenzworkshops, Vorlesestunden mit interaktiven Elementen, Demokratiewerkstätten, Vorträge und Diskussionsrunden mit Eltern, Gartenprojekte, Umweltworkshops oder auch Ferienprogramme und Reisen sein. (4) Die Gesellschaft ist befugt, zu diesem Zweck andere Unternehmen zu gründen, zu erwerben und sich an ihnen zu beteiligen, auch als alleinige Komplementärin, und Zweigniederlassungen zu errichten, und zwar im In- und Ausland. Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich sind oder das Unternehmen zu fördern geeignet erscheinen. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. b) Geschäftsführer: Korte, Jens Peter, Hamburg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Zajonz, Nina Luana, Hamburg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Gottschling, Christian Torben, Hamburg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 09.10.2025 | a) 05.11.2025 Niedlich b) Fall 1 |
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