Handelsregister · HRB 10549
Chronologischer Auszug
Bensler GmbH · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Bensler GmbH b) Stuttgart c) Planung, Beratung, Ausführungsbearbeitung und Überprüfung von Energie-, Meß-, Steuer-, regeltechnischen EDV-, Ver- und Entsorgungs- und Umweltschutzanlagen . | 50.000,00 DEM | b) Geschäftsführer: Bensler, Heinrich, Dipl.-Ing. (FH), Stuttgart einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 51.03.198531.03.1983 mit Nachtrag vom 30.05.1983 | a) 17.11.2005 Funk, U. b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 17.11.2005. Tag der ersten Eintragung: 16.06.1983 Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 13/17, 21/27 | |
| 2 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Zettachring 12 A, 70567 Stuttgart | a) Umschreibung lfd. Nr.1 vom 17.11.2005 betr. Daten des Gesellschaftsvertrages von Amts wegen berichtigt: Gesellschaftsvertrag vom 31.03.1983 mit Änderung vom 30.05.1983. | a) 30.01.2013 Beetz | |||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 11.11.2016 (15 IN 693/16) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 16.11.2016 Merkle | ||||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 16.01.2017 (15 IN 693) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Stuttgart, 15 IN 693) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen. | a) 23.01.2017 Merkle |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.