Handelsregister · VR 10030

Chronologischer Auszug

Bengi Türkisches Folklorezentrum/Türk Halk Bilimi Merkezi e. V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
"BENGI Türkisches Folklorezentrum" (BENGI Türk
Halk Bilimi Merkezi) Kurzform BENGI TÜHA-
BILIM

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Die Mitgliederversammlung ist zuständig für An- und
Verkauf sowie Belastung von Grundstücken, Beteiligung
an Gesellschaften und Aufnahme von Darlehen über DM
(20000,00).

b)
Vorsitzender:

1.
Altun, Ali N., Berlin

Stellvertretender Vorsitzender:

2.
Erdem, Derya, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am 23.07.1989 und zuletzt geändert am 20.06.1992.
a)
26.09.2006
Rudolph
b)
Satzung Bl. 5-9
Beschluss Bl.
27/28, 38, 40-42

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender:
2. Erdem, Derya

Stellvertretende Vorsitzende:
3.
Polat, Sevda, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
24.07.2007
Röling
3a)
BENGi- TÜHABiLiM Bengi Türkisches Folklorezentrum/ Türk Halk Bilimi Merkezi e.V.
a)
Die Mitgliederversammlung ist zuständig für An- und
Verkauf sowie Belastung von Grundstücken, Beteiligung
an Gesellschaften und Aufnahme von Darlehen über €
20.000,00.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 26.03.2007 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
22.01.2008
Röling
b)
Satzung
Bl.116-119
Beschluss Bl.95
4a)
Bengi Türkisches Folklorezentrum/Türk Halk Bilimi
Merkezi e. V.
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden.

Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
Die Mitgliederversammlung ist zuständig für den An- und
Verkauf sowie die Belastung von Grundstücken, die Beteiligung an Gesellschaften und die Aufnahme von Darlehen über 20.000 €.

b)
Nicht mehr Stellvertretende Vorsitzende:

3. Polat, Sevda
a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.03.2010 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
02.07.2010
Dambietz
b)
Satzung Bl.
137-141
Beschluss Bl.
136

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.