Handelsregister · VR 10030
Chronologischer Auszug
Bengi Türkisches Folklorezentrum/Türk Halk Bilimi Merkezi e. V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) "BENGI Türkisches Folklorezentrum" (BENGI Türk Halk Bilimi Merkezi) Kurzform BENGI TÜHA- BILIM b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für An- und Verkauf sowie Belastung von Grundstücken, Beteiligung an Gesellschaften und Aufnahme von Darlehen über DM (20000,00). b) Vorsitzender: 1. Altun, Ali N., Berlin Stellvertretender Vorsitzender: 2. Erdem, Derya, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 23.07.1989 und zuletzt geändert am 20.06.1992. | a) 26.09.2006 Rudolph b) Satzung Bl. 5-9 Beschluss Bl. 27/28, 38, 40-42 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: 2. Erdem, Derya Stellvertretende Vorsitzende: 3. Polat, Sevda, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 24.07.2007 Röling | ||
| 3 | a) BENGi- TÜHABiLiM Bengi Türkisches Folklorezentrum/ Türk Halk Bilimi Merkezi e.V. | a) Die Mitgliederversammlung ist zuständig für An- und Verkauf sowie Belastung von Grundstücken, Beteiligung an Gesellschaften und Aufnahme von Darlehen über € 20.000,00. | a) Die Mitgliederversammlung vom 26.03.2007 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 22.01.2008 Röling b) Satzung Bl.116-119 Beschluss Bl.95 |
| 4 | a) Bengi Türkisches Folklorezentrum/Türk Halk Bilimi Merkezi e. V. | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für den An- und Verkauf sowie die Belastung von Grundstücken, die Beteiligung an Gesellschaften und die Aufnahme von Darlehen über 20.000 €. b) Nicht mehr Stellvertretende Vorsitzende: 3. Polat, Sevda | a) Die Mitgliederversammlung vom 23.03.2010 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 02.07.2010 Dambietz b) Satzung Bl. 137-141 Beschluss Bl. 136 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.