Gegenstand des Unternehmens sind Herstellung, Vertrieb und Handel mit Bier und alkoholfreien Getränken sowie aller Nebenprodukte. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen und Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Zweck des Unternehmens unmittelbar und mittelbar zu fördern. Sie kann ihren Betrieb auf andere dem Braugewerbe verwandte Geschäfte ausdehnen, insbesondere auch zum Betrieb von Wirtschaften. Sie darf zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks auch andere Unternehmen gründen, erwerben oder sich an diesen beteiligen, deren Geschäftsführung übernehmen und Unternehmensverträge abschließen. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teileweis in verbundene Unternehmen ausgliedern.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Gesellschaft allein. Im übrigen wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen oder durch zwei Prokuristen vertreten. Durch Beschluss des Aufsichtsrats kann einem Vorstandsmitglied Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Theo de Groen
Steinweiler
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Jürgen Wambsganß
Bellheim
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Hannelore Heuser
Bellheim
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Karl Lehr
Pirmasens
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Therese Torner
Pirmasens
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 17.07.1928 zuletzt geändert am 29.6.2001.
Unternehmensvertrag
Zwischen der Gesellschaft als beherrschter Gesellschaft und der Parkbrauerei AG Pirmasens-Zweibrücken als herrschender Gesellschaft besteht ein Ergebnisabführungs- und Beherrschungsvertrag vom 18. Dezember 1996. Die außerordentliche Hauptversammlung der Aktionäre der beherrschten Gesellschaft hat am 4. Dezember 1997 die Zustimmung zu dem Vertrag beschlossen. Auf den Vertrag und den Zustimmungsbeschluss wird verwiesen.
Die ordentliche Hauptversammlung der Aktionäre der herrschenden Gesellschaft vom 17. Juli 1997 hat die Zustimmung zu dem Vertrag beschlossen. Auf den Zustimmungsbeschluss wird verwiesen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft hat mit der Parkbrauerei AG Pirmasens-Zweibrücken zu anderen Gunsten einen Betriebsüberlassungsvertrag vom 04. Dezember 1997 geschlossen. Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 04. Dezember 1997 hat die Zustimmung zu dem Vertrag beschlossen. Auf den Inhalt des Vertrages und Zustimmungsbeschlusses vom 04. Dezember 1997 wird verwiesen.
Durch Beschluss des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Landau in der Pfalz vom 10.07.2003 - Aktenzeichen: 3 IN 132/03 ist über das Vermögen der Gesellschaft ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden und eine Anordnung nach § 21 Abs. 2 Ziffer 2 InsO getroffen, d.h. Verfügungen der Gesellschaft bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Durch Beschluss des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Landau in der Pfalz vom 30.01.2004 - Aktenzeichen: 3 IN 132/03 - ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch gemäß § 60 Abs. 1 Ziffer 4 GmbHG aufgelöst.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 13.09.1928 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes HR B 1014 G getreten. Freigegeben am 05.04.2006.
Gemäß Artikel 65 S. 3 EGHGB von Amts wegen eingetragen.
Fall 3
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.