Handelsregister · VR 4773
Chronologischer Auszug
Bellersheim 2015 e.V. · Amtsgericht Gießen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Bellersheim 2015 e.V. b) Hungen-Bellersheim | b) Bestellt als Vorsitzender: Müller, Manfred, Hungen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Stellvertretender Vorsitzender: Müller, Torsten, Hungen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Schatzmeisterin: Brieske, Anja, Hungen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Schriftührer: Limper, Maximilian, Hungen, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 01.09.2015. | a) 19.10.2015 Muth b) Anmeldung Blatt 1 ff. Sonderband Satzung Blatt 9 ff. Sonderband |
| 2 | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in und dem/der Schriftführer/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie bei Rechtsgeschäften, die den Verein im Einzelfall mit mehr als 3.000,00 EUR oder in einem Geschäftsjahr mit mehr als 15.000,00 EUR belasten, ist die Zustimmung aller Mitglieder des vertretungsberechtigten Vorstandes erforderlich. | a) 20.10.2015 Muth | ||
| 3 | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in und dem/der Schriftführer/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie bei Rechtsgeschäften, die den Verein im Einzelfall mit mehr als 3.000,00 EUR oder in einem Geschäftsjahr mit mehr als 15.000,00 EUR belasten, ist die Zustimmung aller Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes erforderlich. | a) Die Mitgliederversammlung vom 12.01.2016 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck des Vereins) sowie 15 (Vorstand) und 21 (Inkrafttreten) beschlossen. | a) 02.06.2016 Ochs b) Fall 3 Anmeldung Blatt 17 Sonderband Satzung Blatt 23 ff. Sonderband |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.