Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. In-Sich-Geschäfte im Sinne des § 181 BGB, an denen ein oder mehrere Vorstandsmitglieder beteiligt sind, sind nur mit vorheriger Zustimmung durch Beschluss des erweiterten Vorstands iSd. § 9 erlaubt. Für Rechtsgeschäfte ab einem finanziellen Umfang von 5.000 Euro muss der Vorstand nach § 7 von mindestens 2 Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Maria Rudz
Berlin
274
Alena Borries
Leipzig
274
Bärbel Heide Uhl
Berlin
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Satzung zuletzt geändert am: 2025-02-21
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