Handelsregister · HRB 264825

Chronologischer Auszug

Behrenz & Betsch GmbH · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Behrenz & Betsch GmbH

b)
Fellbach

c)
das Führen von Billardsportanlagen,
Dienstleistungsunternehmen,
Personalberatung und der Handel mit
Sport- und Freizeitartikeln
25.000,00
EUR
a)
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.

b)
Geschäftsführer:
Behrenz, Carsten, Fellbach, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Geschäftsführer:
Betsch, Mark, Winnenden, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 20.10.2003
a)
18.09.2006
Haas

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
18.09.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 13.05.2004
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 2
2b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Behrenz, Carsten, Fellbach, *XX.XX.XXXX
a)
04.09.2007
Seiler

b)
Fall 2
3b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Esslinger Str. 75, 70734 Fellbach
a)
22.03.2012
Heine

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.