Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung der Behrenswerth Mineralöle GmbH & Co. KG sowie die Beteiligung - auch als geschäftsführende Gesellschafterin - an anderen Unternehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Rainer Behrenswerth
Hilter
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so besitzt jeder der Geschäftsführer die Einzelvertretungsbefugnis, soweit diese nicht durch den Gesellschaftsvertrag eingeschränkt wird. Die Gesellschafterversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, dem einzelnen für bestimmte Geschäfte die Befugnis zur Alleinvertretung erteilen, ohne daß es einer Satzungsänderung bedarf. Die Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Diese Befreiung gilt auch für den Abschluß eines Vertrages über die Errichtung einer Kommanditgesellschaft, an der die Behrenswerth & Timmermeister Verwaltungsgesellschaft mbH als Komplementärin und ihre Gesellschafter als Kommanditistin beteiligt sind.
Gesellschaftsvertrag Blatt 10 Sonderband
Tag der ersten Eintragung: 21.07.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 3336 Amtsgericht Bad Iburg getreten. Freigegeben am 08.08.2006.
Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 17.06.1999
Die Gesellschafterversammlung vom 01.03.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und § 2 (Unternehmensgegenstand) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 19.07.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsjahr) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vertrag kann von jedem Gesellschafter mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres gekündigt werden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.