Handelsregister · PR 82
Chronologischer Auszug
Behrens und Heinlein Architekten BDA Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) · Amtsgericht Potsdam
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Partner, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Rechtsform b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Behrens und Heinlein Architekten Partnerschaftsgesellschaft b) Potsdam c) Berufsausübung als Architekten | a) Die Partner vertreten die Gesellschaft gemeinschaftlich. b) Partner: 1. Behrens, Egon, *XX.XX.XXXX, Potsdam, Architekt mit der Befugnis die Partnerschaft bei Rechtsgeschäften bis 3000,00 EUR sowie für den Abschluss, die Änderung und/oder die Beendigung von Architektenaufträgen und der Bankkonten der Partnerschaft allein zu vertreten. Partner: 2. Heinlein, Stephan, *XX.XX.XXXX, Potsdam, Architekt mit der Befugnis die Partnerschaft bei Rechtsgeschäften bis 3000,00 EUR sowie für den Abschluss, die Änderung und/oder die Beendigung von Architektenaufträgen und der Bankkonten der Partnerschaft allein zu vertreten. | a) Partnerschaft | a) 07.10.2008 Tanner |
| 2 | a) Behrens und Heinlein Architekten BDA Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) | b) Nicht mehr Partner: 1. Behrens, Egon Partner: 3. Boczek, Tim Antony, *XX.XX.XXXX, Potsdam, Architekt mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; mit der Befugnis die Partnerschaft bei Rechtsgeschäften bis 3.000,00 EUR sowie für das Geschäftskonto der Partnerschaft allein zu vertreten. Bei Verfügungen über mehr als 2.500,00 EUR ist die vorherige Zustimmung des anderen Partners einzuholen. Änderung zu Nr. 2: Partner: Heinlein, Stephan mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; mit der Befugnis die Partnerschaft bis 3.000,00 EUR sowie für den Abschluss, die Änderung und/oder die Beendigung von Architektenaufträgen und der Bankonten die Partnerschaft allein zu vertreten. | a) Der Name der Partnerschaft ist geändert. | a) 05.01.2021 Tanner-Kulke |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.