Handelsregister · PR 82

Chronologischer Auszug

Behrens und Heinlein Architekten BDA Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) · Amtsgericht Potsdam

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 05.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstanda) Allgemeine Vertretungsregelung b) Partner, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Rechtsform b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Behrens und Heinlein Architekten Partnerschaftsgesellschaft

b)
Potsdam

c)
Berufsausübung als Architekten
a)
Die Partner vertreten die Gesellschaft gemeinschaftlich.

b)
Partner:
1.
Behrens, Egon, *XX.XX.XXXX, Potsdam, Architekt

mit der Befugnis die Partnerschaft bei Rechtsgeschäften
bis 3000,00 EUR sowie für den Abschluss, die Änderung
und/oder die Beendigung von Architektenaufträgen und
der Bankkonten der Partnerschaft allein zu vertreten.

Partner:
2.
Heinlein, Stephan, *XX.XX.XXXX, Potsdam, Architekt

mit der Befugnis die Partnerschaft bei Rechtsgeschäften
bis 3000,00 EUR sowie für den Abschluss, die Änderung
und/oder die Beendigung von Architektenaufträgen und
der Bankkonten der Partnerschaft allein zu vertreten.
a)
Partnerschaft
a)
07.10.2008
Tanner
2a)
Behrens und Heinlein Architekten BDA Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
(PartG mbB)
b)
Nicht mehr Partner:
1. Behrens, Egon
Partner:
3.
Boczek, Tim Antony, *XX.XX.XXXX, Potsdam, Architekt
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als
Vertreter Dritter abzuschließen; mit der Befugnis die Partnerschaft bei Rechtsgeschäften bis 3.000,00 EUR sowie
für das Geschäftskonto der Partnerschaft allein zu vertreten. Bei Verfügungen über mehr als 2.500,00 EUR ist die
vorherige Zustimmung des anderen Partners einzuholen.

Änderung zu Nr. 2:
Partner:
Heinlein, Stephan
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als
Vertreter Dritter abzuschließen; mit der Befugnis die Partnerschaft bis 3.000,00 EUR sowie für den Abschluss, die
Änderung und/oder die Beendigung von Architektenaufträgen und der Bankonten die Partnerschaft allein zu vertreten.
a)
Der Name der Partnerschaft ist geändert.
a)
05.01.2021
Tanner-Kulke

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.