der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei der Kommanditgesellschaft in Firma "Behnke Baugesellschaft mbH & Co. KG" mit dem Sitz in Kürten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Stefan Behnke
Lindlar
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Achim Behnke
Kürten
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 20.07.2000
Die Gesellschafterversammlung vom 29.01.2004 hat beschlossen,
die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 Abs. 1 zu ändern,
den Sitz von Lindlar nach Kürten zu verlegen und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 Abs. 2 zu ändern,
den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 zu ändern sowie
§ 4 (Stammkapital, Stammeinlagen),
§ 5 (Geschäftsführung und Vertretung) Abs. 3,
§ 9 (u.a. Verfügung über Geschäftsanteile) Abs. 1,
§ 12 (Kündigung) Abs. 1 und
§ 10 (Einziehung von Geschäftsanteilen) des Gesellschaftsvertrages zu ändern.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 24.11.2000
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 2251 Amtsgericht Wipperfürth getreten. Freigegeben am 07.06.2002.
Beschluss Blatt 24 ff. Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.