Handelsregister · VR 10925
Chronologischer Auszug
Behinderten und Seniorenhilfe Rat und Tat · Amtsgericht Frankfurt am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Behinderten und Seniorenhilfe Rat und Tat b) Frankfurt am Main | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Vorstand: Hänsgen, Axel, Bürokaufmann, Wächtersbach Vorstand: Hänsgen-Kasüschke, Conny, Wächtersbach, *XX.XX.XXXX Vorstand: Schmidt, Marion, Oberursel (Taunus), *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 22.08.1995 zuletzt geändert am 16.11.1998 b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 14.05.2004 (810 IN 493/04B) ist über das Vermögen des Vereins die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 02.06.2004 Kurz b) Tag der ersten Eintragung: 29.07.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzungsänderung Blatt 54, 55 Sonderband |
| 2 | b) Über das Vermögen des Vereins ist durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN 493/04 B) vom 03.06.2004 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Gemäß § 75 Satz 1 BGB von Amts wegen eingetragen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 14.05.2004 (810 IN 493/04B) ist über das Vermögen des Vereins die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 18.06.2004 Leifert | ||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 493/04 B) vom 23.04.2008 ist das Insolvenzverfahren nach Schlußverteilung aufgehoben. | a) 17.07.2008 Seltmann b) Fall 3 |
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