Handelsregister · VR 550149
Chronologischer Auszug
Behinderten- und Rehabilitationssportverein -BRSV- Radolfzell e.V. · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Behinderten- und Rehabilitationssportverein -BRSV- Radolfzell e.V. b) Radolfzell am Bodensee | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Es besteht Einzelvertretungsbefugnis. Von dieser darf der 2. Vorsitzende jedoch nur Gebrauch machen, wenn der 1. Vorsitzende verhindert ist. b) 1. Vorsitzender: Futterer, Raimund, Radolfzell am Bodensee, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Lehmann, Dietmar, Singen Hohentwiel, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 06.05.1977 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 28.03.2003. | a) 05.03.2015 Reeber b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.03.2015. Tag der ersten Eintragung: 17.10.1977 |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. b) Bestellt als 1. Vorsitzender: Dr. Hornung, Martin Karl, Radolfzell am Bodensee, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Futterer, Raimund, Radolfzell am Bodensee, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 21.03.2015 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr), § 3 (Gemeinnützigkeit), § 10 (Ordentliche und außerordentliche Mitgliederversammlung) und § 14 (Vorstand gemäß § 26 BGB) beschlossen. | a) 16.04.2015 Fischer b) Geänderte Satzung: AS 275 ff Änderungsbeschluss: AS 267 ff |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.