Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. Ohne Beschluss des engeren Vorstands darf der Verein mit höchstens 2.000.-- DM verpflichtet werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jutta Johanna Margareta Gilsdorf
Remchingen
Vorstand
Joachim Gutmann
Karlsruhe
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 18.01.1969 in Neufassung vom 23.01.1993 mit Änderung vom 28.02.2009 und 30.01.2010.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 14.05.2014.
Tag der ersten Eintragung: 03.06.1969
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.