Handelsregister · GnR 672

Chronologischer Auszug

BEG Bundesenergiegenossenschaft eG · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital, Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Siebente AURORA eG

b)
Berlin

c)
Die Genossenschaft befasst sich
mit der Planung, der Erstellung
und dem Betreiben von Anlagen
zur regenerativen Energieerzeugung.Beteiligungen sind zuässig.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
keine Nachschusspflichta)
Ist ein Vorstandmitglied bestellt, so
vertritt er die Genossenschaft allein.
Sind mehrere Vorstandsmitglieder
bestellt, wird die Genossenschaft
gemeinschaftlich durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen
vertreten.

b)
Vorstand:
1.
Evertz, Frank-Peter, *XX.XX.XXXX,
Berlin

mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als
Vertreter Dritter abzuschließen
a)
Eingetragene Genossenschaft

Die Satzung ist errichtet am
20.04.2008.
a)
02.12.2008
Kremer
2a)
BEG Bundesenergiegenossenschaft eG
b)
Vorstand:
2.
Görlitz, Helmut, *XX.XX.XXXX, Kassel
a)
Die Satzung ist am 07.08.2009 geändert in § 1 (Firma).
a)
27.08.2009
Rudolph
3a)
Ist ein Vorstandmitglied bestellt, so
vertritt er die Genossenschaft allein.
Sind mehrere Vorstandsmitglieder
bestellt, wird die Genossenschaft
gemeinschaftlich durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen
vertreten.
Alleinvertetungsbefugnis kann erteilt
werden.
Der Vorstand ist ermächtigt , Rechtsgeschäfte mit sich selbst als Vertreter
eines Dritten abzuschließen.

b)
Änderung zu Nr. 1:
Vertretungsbefugnis geändert,nunmehr
Vorstand:
Evertz, Frank-Peter
mit der Befugnis die Genossenschaft
allein zu vertreten

Nicht mehr Vorstand:

2. Görlitz, Helmut

Vorstand:

3.
Achtmann, Wolfgang, *XX.XX.XXXX,
Zeulenroda-Triebes
a)
Die Satzung ist am 19.08.2010
geändert in § 1 Abs.5+6 (Gegenstand ), § 2 Abs.8 neu eingefügt
( Mindestkapital), §3 Abs. 1( Einberufung der Generalversammlung)
und Abs. 5 ( Vorsitz der Generalversammlung), § 4 Abs. 1 ( Vorstand-Vertretungsmacht )geändert
und Abs. 3 (Zustimmungspflicht)
ersatzlos gestrichen, §5 Abs. 1
( Anzahl der Aufsichtsräte), § 7
( Bekanntmachungsblatt).
a)
29.11.2010
Staudigl
4Die Eintragung
betreffend das
Kapital erfolgt
von Amts wegen
in Ergänzung der
Eintragung zur
laufenden Nummer 3:
keine Nachschusspflicht
das Mindestkapital beträgt 80%
der gezeichneten
Geschäftsanteile
a)
23.12.2021
Nuck
5c)
a) Förderung des Schutzes menschlicher Gesundheit vor schädlichen Umwelteinwirkungen und
die Verhütung und Bekämpfung
von übertragbaren Krankheiten,
des Umweltschutzes, insbesondere die CO2 Reduzierung und -
Vermeidung als Beitrag zur Klimaneutralität durch Zusammenarbeit mit Behörden, Verbänden und
anderen Organisationen; b) Förderung der Installation und die Sanierung von raumlufttechnischen
Anlagen, der Regelung, Überwachung, Optimierung und Bestimmung der Energieeffizienz unter
Berücksichtigung der CO2-Bilanz in Nicht-Wohngebäuden, insbesondere in Schulen und Kitas
durch aufklärende Öffentlichkeitsarbeit und Bereitstellung finanzieller Beihilfen zur Realisierung;
c) Beschaffung und Mittelweiterleitung im Rahmen des § 58 Abgabenordnung an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder
juristische Personen des öffentlichen Rechts, welche die Mittel zu
den in Abs. 1 genannten Zwecke
oder ähnlichen Maßnahmen verwenden und den Projektkriterien
der Genossenschaft entsprechen;
d) bei allen geförderten Projekten
soll eine konzeptionelle Mitgestaltung bzw. Einflussnahme von Seiten der Genossenschaft gewährleistet sein. Einzelheiten hierzu
sowie für die Art und Höhe der
Zuwendungen regeln die internen
Förderrichtlinien.
keine Nachschusspflichta)
Die Satzung ist am 12.10.2021 geändert und neu gefasst.
a)
06.01.2022
Nuck

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.