Handelsregister · GnR 672
Chronologischer Auszug
BEG Bundesenergiegenossenschaft eG · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital, Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Siebente AURORA eG b) Berlin c) Die Genossenschaft befasst sich mit der Planung, der Erstellung und dem Betreiben von Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung.Beteiligungen sind zuässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. | keine Nachschusspflicht | a) Ist ein Vorstandmitglied bestellt, so vertritt er die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Genossenschaft gemeinschaftlich durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand: 1. Evertz, Frank-Peter, *XX.XX.XXXX, Berlin mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Eingetragene Genossenschaft Die Satzung ist errichtet am 20.04.2008. | a) 02.12.2008 Kremer | |
| 2 | a) BEG Bundesenergiegenossenschaft eG | b) Vorstand: 2. Görlitz, Helmut, *XX.XX.XXXX, Kassel | a) Die Satzung ist am 07.08.2009 geändert in § 1 (Firma). | a) 27.08.2009 Rudolph | ||
| 3 | a) Ist ein Vorstandmitglied bestellt, so vertritt er die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Genossenschaft gemeinschaftlich durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertetungsbefugnis kann erteilt werden. Der Vorstand ist ermächtigt , Rechtsgeschäfte mit sich selbst als Vertreter eines Dritten abzuschließen. b) Änderung zu Nr. 1: Vertretungsbefugnis geändert,nunmehr Vorstand: Evertz, Frank-Peter mit der Befugnis die Genossenschaft allein zu vertreten Nicht mehr Vorstand: 2. Görlitz, Helmut Vorstand: 3. Achtmann, Wolfgang, *XX.XX.XXXX, Zeulenroda-Triebes | a) Die Satzung ist am 19.08.2010 geändert in § 1 Abs.5+6 (Gegenstand ), § 2 Abs.8 neu eingefügt ( Mindestkapital), §3 Abs. 1( Einberufung der Generalversammlung) und Abs. 5 ( Vorsitz der Generalversammlung), § 4 Abs. 1 ( Vorstand-Vertretungsmacht )geändert und Abs. 3 (Zustimmungspflicht) ersatzlos gestrichen, §5 Abs. 1 ( Anzahl der Aufsichtsräte), § 7 ( Bekanntmachungsblatt). | a) 29.11.2010 Staudigl | |||
| 4 | Die Eintragung betreffend das Kapital erfolgt von Amts wegen in Ergänzung der Eintragung zur laufenden Nummer 3: keine Nachschusspflicht das Mindestkapital beträgt 80% der gezeichneten Geschäftsanteile | a) 23.12.2021 Nuck | ||||
| 5 | c) a) Förderung des Schutzes menschlicher Gesundheit vor schädlichen Umwelteinwirkungen und die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, des Umweltschutzes, insbesondere die CO2 Reduzierung und - Vermeidung als Beitrag zur Klimaneutralität durch Zusammenarbeit mit Behörden, Verbänden und anderen Organisationen; b) Förderung der Installation und die Sanierung von raumlufttechnischen Anlagen, der Regelung, Überwachung, Optimierung und Bestimmung der Energieeffizienz unter Berücksichtigung der CO2-Bilanz in Nicht-Wohngebäuden, insbesondere in Schulen und Kitas durch aufklärende Öffentlichkeitsarbeit und Bereitstellung finanzieller Beihilfen zur Realisierung; c) Beschaffung und Mittelweiterleitung im Rahmen des § 58 Abgabenordnung an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, welche die Mittel zu den in Abs. 1 genannten Zwecke oder ähnlichen Maßnahmen verwenden und den Projektkriterien der Genossenschaft entsprechen; d) bei allen geförderten Projekten soll eine konzeptionelle Mitgestaltung bzw. Einflussnahme von Seiten der Genossenschaft gewährleistet sein. Einzelheiten hierzu sowie für die Art und Höhe der Zuwendungen regeln die internen Förderrichtlinien. | keine Nachschusspflicht | a) Die Satzung ist am 12.10.2021 geändert und neu gefasst. | a) 06.01.2022 Nuck |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.