der Betrieb eines Beerdigungsinstitutes sowie der Verkauf von Grabsteinen
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Befinden sich alle Geschäftsanteile der Gesellschaft in der Hand eines Gesellschafters oder daneben in der Hand der Gesellschaft und ist der Gesellschafter zugleich der alleinige Geschäftsführer der Gesellschaft, so ist ihm gestattet, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst im eigenen Namen und als Vertreter von Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Hubert Marc Laubach
Saarbrücken
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 25.02.1982 zuletzt geändert am 06.12.2000
Die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 12.500,00 EUR auf 115.000,00 EUR beschlossen. Weiter wurde die Satzung in § 4 (Bekanntmachungen) geändert.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 03.06.1982 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.