Ist nur ein Gesellschafter zur Vertretung der Gesellschaft befugt, so vertritt er die Gesellschaft allein und ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Sind mehrere Gesellschafter zur Vertretung der Gesellschaft befugt, so wird die Gesellschaft durch jeweils zwei vertretungsbefugte Gesellschafter gemeinsam vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Gesellschaftern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Gesellschafter durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Gesellschafter(in)
Ralf Kemmerling
Brilon-Alme
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Gesellschafter(in)
Wiese Niclas
Brilon
von der Vertretung ausgeschlossen Gesellschafter(in)
Odenwald Treuhand GmbH
Mosbach
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.