Der Metall- und Werkzeugbau sowie die Durchführung aller damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Volkard Hans Horst Becker
Rheinau
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Wilma Becker
Rheinau
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Manuel Sascha Harald Pallas
Lichtenau
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 01.08.2011.
Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2012 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen; es wurden insbesondere die §§ 1 (Firma, Sitz), 2 (Gegenstand) und 3 (Stammkapital) geändert.
Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines Teiles des Vermögens der "Becker GmbH Metall- und Werkzeugbau", Lichtenau (Amtsgericht Mannheim HRB 210668) auf 50.000,00 EUR erhöht (Ausgliederung zur Aufnahme).
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Becker GmbH Metall- und Werkzeugbau", Lichtenau (Amtsgericht Mannheim HRB 210668) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 18.12.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.12.2012 einen Teil ihres Vermögens auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.