Handelsregister · HRB 711706

Chronologischer Auszug

Beck & Kahl Gastro UG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 11.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Beck & Kahl Gastro UG
(haftungsbeschränkt)

b)
Markdorf
Geschäftsanschrift:
Drosselweg 6, 88677 Markdorf

c)
Die Führung eines Gastronomiebetriebes
mit allen damit verbundenen Handels- und
Dienstleistungen.
1.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein
befreit werden.

b)
Geschäftsführer:
Kahl, Andreas, Markdorf, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Geschäftsführer:
Beck, Bernhard, Markdorf, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 17.07.2014.
a)
22.07.2014
Müller
2b)
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Hauptstraße 15, 88677 Markdorf
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Beck, Bernhard, Markdorf, *XX.XX.XXXX
a)
02.12.2014
Volkmer
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Konstanz vom 01.02.2016
(Ü 42 IN 495/15) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
04.02.2016
Volkmer
4b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Konstanz vom 01.04.2016
(Ü 42 IN 495/15) wurde über das Vermögen der Gesellschaft
das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über ihr Vermögen (Amtsgericht Konstanz, Ü 42 IN 495/15)
aufgelöst.
Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i. V. m. § 65 Abs. 1 GmbHG von
Amts wegen eingetragen.
a)
05.04.2016
Volkmer
5b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Konstanz vom 13.10.2017
(Ü 42 IN 495/15) ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
a)
06.12.2017
Volkmer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.