Der Betrieb einer Galerie und der Handel mit Kunstgegenständen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Michael Beck
Tegernsee
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Ute Eggeling
Dortmund
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 19. Mai 1994 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15. November 2001 geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 15. November 2001 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Leipzig (bisher AG Leipzig HRB 9362) nach Düsseldorf beschlossen.
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tage wurde der Gesellschaftsvertrag ferner geändert in § 1 Abs. 1 (Firma).
Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2004 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen.
Freitext
Beschluss Blatt 51 Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 54 ff. Sonderband
Beschluss Blatt 67 f Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 71 ff Sonderband
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