Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten und erwerben und veräußern. Die Genossenschaft führt ihre Geschäfte nach den Grundsätzen der Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen dieser Satzung. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Anke Steffens
Kirchlinteln
Vorstand
Lars Köster
Verden
Vorstand
Angelika Bernstein-Janßen
Verden
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen je zwei vertreten gemeinsam.
Tag der ersten Eintragung: 12.05.1919 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.09.2006.
ergänzend zur Eintragung vom 17.03.2008 eingetragen.
Geschäftsanschrift von Amts wegen eingetragen.
Satzung
Statutsänderung vom 18.12.1950 zuletzt geändert am 27.09.2001
Die Generalversammlung vom 12.09.2007 hat die Neufassung der Satzung insgesamt beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 26.07.2017 hat eine Änderung der Satzung in § 32 (Mitgliederversammlung), § 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), § 38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses) und § 39 (Vorbereitung der Beschhlussfassung über den Jahresabschluss) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 08.08.2018 hat eine Änderung der Satzung in § 19 (Haftsumme) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 28.07.2021 hat eine Änderung der Satzung in § 19 (Auschluss der Nachschusspflicht) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma der Genossenschaft in der Verdener Allerzeitung unterzeichnet von zwei Vorstandsmitgliedern. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter unterzeichnet. Sind Bekanntmachungen in der Verdener Allerzeitung nicht zu erreichen, werden sie in einem vom Registergericht zu bestimmenden Blatt veröffentlicht, bis die Mitgliederversammlung ein anderes Blatt bestimmt hat und eine Satzungsänderung in das Genossenschaftsregister eingetragen ist.
Die Mitgliederversammlung vom 02.09.2009 hat die Änderung der Satzung in § 34 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.