(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes (GenG) übernehmen. (4) Die Genossenschaft führt ihre Geschäfte im Rahmen dieser Satzung. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Der Aufsichtsrat kann einzelne oder alle Vorstandsmitglieder vom Verbot der Mehrfachvertretung nach § 181 BGB befreien.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jürgen Raczek
Düsseldorf
Vorstand
Guido Sinn
Düsseldorf
Prokurist(in)
Anke Strohmiedel
Essen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen und mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 15. Juni 1898 und 24. März 1899 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Vertreterversammlung vom 15. Juni 1999 geändert.
Die Vertreterversammlung vom 26. Juni 2001 hat die Neufassung des Statuts beschlossen. Damit sind insbesonderen § 1 (Firma), 2 (Gegenstand), 17 (Gesellschaftsanteile), 19 (Nachschußpflicht) und 20 (Organe) geändert..
Die Vertreterversammlung vom 18.06.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Damit ist insbesondere § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft) geändert.
Die Vertreterversammlung vom 12.06.2019 hat eine Änderung der Satzung in folgenden §§ beschlossen: § 2 (Zweck und Gegenstand), § 3 (Mitglieder), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (Eintrittsgeld), § 6( Beendigung der Mitgliedschaft), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 11 (Ausschließung eines Mitgliedes), § 12 (Auseinandersetzung), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 14 (Wohnliche Versorgung der Mitglieder), § 15 (Überlassung von Wohnungen), § 16 (Pflichten der Mitglieder), § 17 (Geschäftsanteile, Geschäftsguthaben und Haftsumme), § 21 (Vorstand), § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), § 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 24 (Aufsichtsrat), § 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), § 26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), § 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 29 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern), § 31 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Wahl der Vertreter/innen), § 32 (Vertreterversammlung), § 33 (Einberufung einer Vertreterversammlung), § 34 (Leitung der Vertreterversammlung), § 35 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung), § 37 (Auskunftsrecht), § 41 (Gewinnverwendung), § 43 (Bekanntmachungen) und § 44 (Prüfung).
Die Vertreterversammlung vom 06.06.2024 hat eine Neufassung der Satzung beschlossen und dabei insbesondere § 21 (Vorstand) redaktionell geändert.
Freitext
Satzung Blatt I Sonderband
Tag der ersten Eintragung: 03.11.1971 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 21.09.2001.
Satzung Blatt I Sonderband
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