Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Kristin Schröder
Hilden
Vorstand
Uwe Elfering
Münster
Vorstand
Peter Schäffer
Bargteheide
Vorstand
Christian Camacho Schween
Borstel-Hohenraden
Vorstand
Stephan Knappe
Eberswalde
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn 4/5 seiner Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
Tag der ersten Eintragung: 18.12.1972 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Beschluss Bl. 4 ff. Satzung Bl. 16 ff.
Anmeldung Blatt 54, 55, 73 d. A. Beschluss Blatt 59, 60, 67, 68 d. A.
Anmeldung Blatt 77 - 79 d. A. Beschluss Blatt 85, 87, 88 d. A. Satzung Blatt 89 - 98, 117 - 127 d. A.
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Zuchtleiter, dem Schatzmeister, dem Leiter für das Ausstellungswesen und dem Leiter für das Jagdgebrauchshundwesen. Der stellvertretende Vorsitzende wird vom Vorstand aus seiner Mitte bestimmt.
Elektronische Dokumente wie Anmeldung, Protokoll und Satzung zu Fall 14 vorhanden.
elektronische Dokumente vom 20.06.2025 vorhanden.
Fall 15
Satzung
Satzung vom 02.09.1972 zuletzt geändert am 09.05.1999
Die Mitgliederversammlung vom 11.05.2003 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck des Vereins) und 5 (Landesgruppen) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.05.2007 hat eine faktische Neufassung der Satzung insbesondere die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck des Vereins), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5 (Beendigung der Mitgliedschaft), 9 (Mitgliederversammlung), 10 (Einberufung der Mitgliederversammlung), 12 (Nachträgliche Anträge zur Tagesordnung), 14 (Ehrenvorsitzender), 15 (Vorstand), 16 (Zuständigkeit des Vorstands), 18 (Beschlussfassung des Vorstands), 21 (Beschlussfassung des erweiterten Vorstands), 23 (Züchterversammlung), 25 (Zuständigkeit des Ehrenrates), 26 (Vereinstrafen), 27 (Organe der Gerichtsbarkeit), 28 (Rechtsmittel gegen Vereinsstrafen), 29 (Sonstige Vereinsstreitigkeiten), 30 (Ehrenrat), 31 (Unabhängigkeit/Vollstreckung), 32 (Berufung), 33 (Bekanntmachung, Veröffentlichung) und 35 (Inkrafttreten) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 22.05.2011 hat die Änderung der Satzung in den §§ 5 (Beendigung der Mitgliedschaft), 6 (Landesgruppen) und 34 (Auflösung) beschlossen. Des weiteren wurden die §§ 6, 27, 28, 32 redaktionell überarbeitet.
Die Mitgliederversammlung vom 14.05.2017 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck des Vereins), 3 (Gemeinnützigkeit), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5 (Beendigung der Mitgliedschaft), 9 (Mitgliederversammlung), 10 (Einberufung der Mitgliederversammlung (MV)), 16 (Zuständigkeit des Vorstandes), 18 (Beschlussfassung des Vorstandes), 21 (Beschlussfassung des erweiterten Vorstandes), 24 (Ehrenrat), 29 (Sonstige Vereinsstreitigkeiten), 32 (Berufung) und 33 (Bekanntmachung, Veröffentlichung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 05.05.2019 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5 (Beendigung der Mitgliedschaft), 13 (Außerordentliche Mitgliederversammlung) und § 23 (Züchterversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 21.05.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 04.05.2025 hat die Änderung der Satzung in § 26 (Rechtsmittel) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.