Die Erbringung industrieller Fertigungsdienstleistungen und die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Bei mehreren Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann einem oder mehreren Geschäftsführern generell oder für den Einzelfall Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Bernd Capellen
Haan
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 02.12.1996, später geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 23. Juli 2002 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz (1) und damit der Firma beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Durch Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 11.07.2002, 62 IN 192/02 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 28.02.1997 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 2805 Amtsgericht Ratingen getreten. Freigegeben am 12.09.2002.
Gesellschaftsvertrag Blatt 38 ff. Sonderband
Gewinnab. vertrag Bl. 56 ff. Sdb.
Beschluss Blatt 64 Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 66ff. Sonderband
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Duisburg (62 IN 192/02) vom 1. September 2002 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist damit kraft Gesetzes aufgelöst.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.