Handelsregister · VR 3898

Registerinformationen

BDSV Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e.V. · Amtsgericht Düsseldorf

Unternehmen

Stammdaten

Firma
BDSV Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e.V.
Rechtsform
Eingetragener Verein
Sitz
Düsseldorf

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 3898
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Letzte Eintragung
05.03.2024
Abrufstand
05.01.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Andreas Schwenter

Herrsching a. Ammersee

Vorstand

Stephan Karle

Stuttgart

Vorstand

Stefanie Gottschick-Rieger

Fellbach

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Die Satzung ist errichtet am 28.10.1954 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 01.10.1999 geändert.
  • Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 30.10.2003 ist die Satzung insgesamt neu gefasst.
  • Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 18.11.2010 ist die Satzung insgesamt neu gefasst. Dabei wurde insbesondere § 6 (Präsidium) geändert.
  • Die Mitgliederversammlung vom 14.11.2013 hat Änderungen der Satzung in § 1 und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins sowie ferner in §§ 2 (Zweck), 3 (Mitgliedschaft), 4 (Organe und Gremien), 5 (Mitgliederversammlung), 6 (Präsidium), 7 (Vorstand), 8 (Landesgruppen), 9 (Fachausschüsse), 10 (Juniorkreis), 12 (Ehrenämter), 13 (Auflösung des Vereins) und 14 (Inkrafttreten) beschlossen.
  • Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 25.11.2021 ist die Satzung geändert in § 5 (Mitgliederversammlung) und § 14 (Auflösung des Verbandes).

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 31.05.1955 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 25.03.2004.
  • Satzung Blatt I der Akten
  • Satzung Blatt I der Akten
  • Satzung Blatt II der Akten
  • Satzung Blatt III der Akten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.