Handelsregister · VR 8320

Chronologischer Auszug

BDKJ-Bundesstelle · Amtsgericht Düsseldorf

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 16.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
BDKJ-Bundesstelle

b)
Düsseldorf
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. oder 2.
Vorsitzende, sind gemeinsam vertretungsberechtigt.

b)
1. Vorsitzender:
Erbe, Knuth, Hamburg, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Mauritz, Andreas, Eschweiler, *XX.XX.XXXX
als Geschäftsführer besonderer Vertreter gem. § 30
BGB:
Antkowiak, Thomas, Assessor, Braunschweig
Vorstand:
Hoffmeier, Andrea, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 16.01.1997, mehrfach geändert und gemäß Beschluss der
Mitgliederversammlung vom 06.05.2000 insgesamt neu gefasst.
a)
21.06.2004
Linsel

b)
Tag der ersten Eintragung:
10.07.1997
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
21.06.2004.
Satzung Blatt I der Akten
2b)
Nicht mehr
als Geschäftsführer besonderer Vertreter gem. § 30
BGB:
Antkowiak, Thomas, Assessor, Braunschweig
Ausgeschieden
1. Vorsitzender:
Erbe, Knuth, Hamburg, *XX.XX.XXXX

Neu gewählt wurden:
1. Vorsitzender:
Tänzler, Dirk, Duisburg, *XX.XX.XXXX
als Geschäftsführer besonderer Vertreter gem. § 30
BGB:
Jentgens, Stephan, Aachen, *XX.XX.XXXX
a)
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 01.03.2005 ist die Satzung geändert in §
3 (Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft).
a)
19.05.2006
Lietz

b)
Beschluss Blatt II der Akten
3b)
Ausgeschieden sind:
2. Vorsitzender:
Mauritz, Andreas, Eschweiler, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Hoffmeier, Andrea, Köln, *XX.XX.XXXX

Neu gewählt wurden:
2. Vorsitzende:
Fehling, Ursula, Berlin, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Rapp, Simon, Duisburg, *XX.XX.XXXX
a)
20.04.2010
Lietz
4b)
Ausgeschieden:
als Geschäftsführer besonderer Vertreter gem. § 30
BGB:
Jentgens, Stephan, Aachen, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Geschäftsführer (besonderer Vertreter gem. § 30 BGB):
Hoffmann, Markus, Haltern am See, *XX.XX.XXXX
Der Wirkungskreis des Geschäftsführers als besonderer
Vertreter gem. § 30 BGB ergibt sich aus der
Dienstanweisung vom 06.11.1998 (§ 12 der Satzung)
und umfasst die Führung der Geschäfte des BDKJ-
Bundestelle e.V. nach Maßgabe der Beschlüsse der
Organe des Vereins.
Hierzu gehört u.a. in Absprache die Vertretung des
BDKJ-Bundesstelle e.V. bei staatlichen und kirchlichen
Stellen zur finanziellen Förderung der
Jugendverbandsarbeit.
Im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben ist der
Geschäftsführer alleinvertretungsberechtigt.
a)
08.08.2012
Detlefsen
5b)
Ausgeschieden
2. Vorsitzende:
Fehling, Ursula, Berlin, *XX.XX.XXXX

Neu gewählt
2. Vorsitzende:
Maier, Elisabeth, Berlin, *XX.XX.XXXX
a)
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 15.07.2011 ist die Satzung geändert in §
2 (Vereinszweck).
a)
25.02.2013
Garmatz

b)
Satzung Bl. III der Akten
6b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Tänzler, Dirk, Duisburg, *XX.XX.XXXX

Neu gewählt
1. Vorsitzender:
Ehrenlechner, Wolfgang, Teisendorf, *XX.XX.XXXX
a)
11.11.2014
Bayer
7b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer (besonderer Vertreter gem. § 30 BGB):
Hoffmann, Markus, Haltern am See, *XX.XX.XXXX
Neu gewählt:
als Geschäftsführerin besondere Vertreterin gemäß § 30
BGB:
Farnschläder, Andrea, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX
Der Wirkungskreis der Geschäftsführerin als besondere
Vertreterin gemäß § 30 BGB ergibt sich aus der
Dienstanweisung vom 06.11.1998 (§ 12 der Satzung)
und umfasst die Führung der Geschäfte des BDKJ-
Bundesstelle e. V. nach Maßgabe der Beschlüsse der
Organe des Vereins.
Hierzu gehört u. a. in Absprache die Vertretung des
BDKJ-Bundesstelle e. V. bei staatlichen und kirchlichen
Stellen zur Finanzierung der Jugendverbandsarbeit.
Im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben ist die
Geschäftsführerin alleinvertretungsberechtigt.
a)
02.04.2015
Bayer
8b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Rapp, Simon, Duisburg, *XX.XX.XXXX
Neu gewählt:
Vorstand:
Bingener, Dirk, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
18.11.2015
Bayer
9b)
Ausgeschieden:
als Geschäftsführerin besondere Vertreterin gemäß § 30
BGB:
Farnschläder, Andrea, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX
Neu gewählt:
besonderer Vertreter gem. § 30 BGB als
Geschäftsführer:
Ridder, Carsten, Bocholt, *XX.XX.XXXX
Der Wirkungskreis des Geschäftsführers lautet wie folgt:
Gemäß § 12 der Satzung des BDKJ-Bundesstelle e.V.
gibt der Vorstand dem/der Geschäftsführer/in folgende
Dienstanweisung: 1. Der Arbeitsbereich des/der
Geschäftsführers/Geschäftsführerin umfasst die Führung
der Geschäfte des BDKJ-Bundesstelle e.V. nach
Maßgabe der Beschlüsse der Organe des Vereins. 2.
Insbesondere obliegen dem/der Geschäftsführer/in: a)
die Vorbereitung des jährlichen und des mittelfristigen
Haushaltsplans des BDKJ-Bundesstelle e.V. b) die
Durchführung und Überwachung des von den
zuständigen Organen des Vereins verabschiedeten
Haushaltsplans c) die Vorlage der Jahresrechnung des
BDKJ-Bundesstelle e.V. an Vorstand und
Mitgliederversammlung d) in Absprache mit dem
Bundesvorstand des BDKJ und dem Vorstand des
BDKJ-Bundesstelle e.V. die Vertretung des BDKJ-
Bundesstelle eV. bei staatlichen und kirchlichen Steilen
zur finanziellen Förderung der Jugendverbandsarbeit e)
die Textvorlage für Verträge, deren Abschluss dem
Vorstand des BDKJ-Bundesstelle e.V. Vorbehalten ist f)
die Verwaltung von Urkunden und Verträgen
einschließlich der Personalakten der Angestellten des
BDKJ-Bundesstelle e.V. g) die Wahrnehmung der
Funktion der/des Dienstvorgesetzten für die
Mitarbeiter/innen des BDKJ-Bundesstelle e.V. h) die
Durchführung der betriebsorganisatorischen Aufgaben
und Überwachung der Betriebs- und Dienstordnung i) die
Protokollierung der Sitzungen der Gremien des BDKJ-
Bundesstelle eV. j) die Vertretung des Vorstandes
gegenüber der Mitarbeitervertretung. 3. Der/die
Geschäftsführer/in ist allein vertretungsberechtigt für die
laufenden Angelegenheiten der Geschäftsführung,
soweit diese Vertretung nicht nach der Satzung und
Geschäftsordnung dem Vorstand des BDKJBundesstelle
e.V. obliegt. Der/die Geschäftsführer/in bedarf für die
Begründung von Verbindlichkeiten, welche 10.000 EUR
überschreiten, der vorherigen Zustimmung des
Vorstandes. 4. Dienstverträge, Anträge auf Bewilligung
von Haushaltsmitteln, Anerkenntnis von
Bewilligungsbedingungen und Schriftwechsel von
besonderer Bedeutung werden im Rahmen des
geltenden Haushalts- und Stellenpians von dem/der 1
.Vorsitzenden und dem/der Geschäftsführer/in
unterzeichnet.
a)
09.02.2017
Bayer
10b)
Ausgeschieden:
besonderer Vertreter gem. § 30 BGB als
Geschäftsführer:
Ridder, Carsten, Bocholt, *XX.XX.XXXX

Neu gewählt:
1. Vorsitzender:
Andonie, Thomas, München, *XX.XX.XXXX

Nach Ausscheiden als 1. Vorsitzender nun
Besonderer Vertreter gem. § 30 BGB als
Geschäftsführer:
Ehrenlechner, Wolfgang, Teisendorf, *XX.XX.XXXX
1. Der Arbeitsbereich des/der
Geschäftsführers/Geschäftsführerin umfasst die Führung
der Geschäfte des BDKJ-Bundesstelle e.V. nach
Maßgabe der Beschlüsse der Organe des Vereins.
2. Insbesondere obliegen dem/der Geschäftsführer/in:
a) die Vorbereitung des jährlichen und des mittelfristigen
Haushaltsplans des BDKJ-Bundesstelle e.V.
b) die Durchführung und Überwachung des von den
zuständigen Organen des Vereins verabschiedeten
Haushaltsplans
c) die Vorlage der Jahresrechnung des BDKJ-
Bundesstelle eV. an Vorstand und
Mitgliederversammlung
d) in Absprache mit dem Bundesvorstand des BDKJ und
dem Vorstand des BDKJ-Bundesstelle e.V. die
Vertretung des BDKJ-Bundesstelle e.V. bei staatlichen
und kirchlichen Steilen zur finanziellen Förderung der
Jugendverbandsarbeit
e) die Textvorlage für Verträge, deren Abschluss dem
Vorstand des BDKJ-Bundesstelle e.V. Vorbehalten ist
f) die Verwaltung von Urkunden und Verträgen
einschließlich der Personalakten der Angestellten des
BDKJ-Bundesstelle e.V.
g) die Wahrnehmung der Funktion der/des
Dienstvorgesetzten für die Mitarbeiter/innen des BDKJ-
Bundesstelle eV.
h) die Durchführung der betriebsorganisatorischen
Aufgaben und Überwachung der Betriebs- und
Dienstordnung
i) die Protokollierung der Sitzungen der Gremien des
BDKJ- Bundesstelle e.V.
j) die Vertretung des Vorstandes gegenüber der
Mitarbeitervertretung.
3. Der/die Geschäftsführer/in ist allein
vertretungsberechtigt für die laufenden Angelegenheiten
der Geschäftsführung, soweit diese Vertretung nicht
nach der Satzung und Geschäftsordnung dem Vorstand
des BDKJ-Bundesstelle e.V. obliegt. Der/die
Geschäftsführer/in bedarf für die Begründung von
Verbindlichkeiten, welche 10.000 EUR überschreiten,
der vorherigen Zustimmung des Vorstandes.
4. Dienstverträge, Anträge auf Bewilligung von
Haushaltsmitteln, Anerkenntnis von
Bewilligungsbedingungen und Schriftwechsel von
besonderer Bedeutung werden im Rahmen des
geltenden Haushalts- und Stellenplans von dem/der 1.
Vorsitzenden und dem/der Geschäftsführer/in
unterzeichnet.
a)
14.11.2017
Wandres
11b)
Vorstand:
Bingener, Dirk, Köln, *XX.XX.XXXX

Neu gewählt wurden:
Vorstand:
Ottersbach, Stefan, Essen, *XX.XX.XXXX
erster Vorsitzender:
Podschun, Gregor, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden sind:
1. Vorsitzender:
Andonie, Thomas, München, *XX.XX.XXXX
a)
15.04.2021
Krommes
12b)
Ausgeschieden als
2. Vorsitzende:
Maier, Elisabeth, Berlin, *XX.XX.XXXX

Neu gewählt wurden:
2. Vorsitzende:
Hottenbacher, Daniela, Gundersheim, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Bloemacher, Lena, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
20.01.2023
Kronz

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.