Handelsregister · VR 22240
Chronologischer Auszug
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. b) Berlin | a) Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten und zwei Stellvertretern. Es ist mit dem Hauptgeschäftsführer gesetzlicher Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Der Präsident vertritt den Verband in allen Angelegenheiten allein. Je zwei Präsidiumsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter immer der Hautgeschäftsführer. Bei Rechtsgeschäften, die den Betrag von 5 Millionen DM übersteigen, wird der Verein von dem Präsidenten gemeinsam mit den beiden Stellvertretern vertreten. b) Stellvertretender Präsident: 1. Dr. Schweitzer, Eric, *XX.XX.XXXX, Berlin Präsident: 2. Hoffmeyer, Peter, *XX.XX.XXXX, Bremen Stellvertretender Präsident: 3. Köttgen, Max-Arnold, *XX.XX.XXXX, Seevetal Hittfeld Hauptgeschäftsführer: 4. Dr. Harmening, Stephan, *XX.XX.XXXX, Hamburg | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 20.09.1961, neu gefasst am 17.09.1999 und geändert am 14.09.2001. Der Sitz ist von Köln (Amtsgericht Köln, VR 7478) nach Berlin verlegt. b) Folgende Vereine sind bisher auf den Verein verschmolzen: VpA - Verband privater Abwasserentsorger e.V., Sitz Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, VR 13241 Nz) | a) 29.08.2006 Reiner b) Satzung Bl. 361-373 Bd. 2 Beschluss Bl. 358 Bd. 2; Protokoll Bl. 398-404 Sbd Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | a) Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten und bis zu fünf Stellvertretern (Vizepräsidenten). Es ist mit dem Hauptgeschäftsführer gesetzlicher Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Der Präsident vertritt den Verband in allen Angelegenheiten allein. Je zwei Präsidiumsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter immer der Hautgeschäftsführer. Bei Rechtsgeschäften, die den Betrag von 2,55 Millionen Euro übersteigen, wird der Verein von dem Präsidenten gemeinsam mit seinen Stellvertretern vertreten. b) Nicht mehr Stellvertretender Präsident: 1. Dr. Schweitzer, Eric Nicht mehr Stellvertretender Präsident: 3. Köttgen, Max-Arnold Stellvertreter: 5. Kellner, Karl, *XX.XX.XXXX, Heilbad Heiligenstadt OT Kalteneber Stellvertreter: 6. Kurth, Peter, *XX.XX.XXXX, Berlin Stellvertreter: 7. Rauen, Jürgen, *XX.XX.XXXX, Herford Stellvertreter: 8. Tölle, Egbert, *XX.XX.XXXX, Selm Stellvertreter: 9. Wolf, Joachim, *XX.XX.XXXX, Hemhofen | a) Die Mitgliederversammlung vom 26.10.2006 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Mitgliedschaften), § 5 (Aufnahme und Beendigung der Mitgliedschaft) und § 11 (Der Präsident und seine Stellvertreter) beschlossen. | a) 05.02.2007 Röling b) Beschluss Bl.103-105/107-109 | |
| 3 | b) Nicht mehr Stellvertreter: 9. Wolf, Joachim Stellvertreter: 10. Bankamp, Andreas, *XX.XX.XXXX, Hamm | a) 04.03.2008 Röling | ||
| 4 | b) Nicht mehr Präsident: 2. Hoffmeyer, Peter Nicht mehr Hauptgeschäftsführer: 4. Dr. Harmening, Stephan Nicht mehr Stellvertreter: 7. Rauen, Jürgen Nicht mehr Stellvertreter: 8. Tölle, Egbert Änderung zu Nr. 6: Präsident: Kurth, Peter, *XX.XX.XXXX, Berlin Stellvertreter: 11. Groß, Oliver, *XX.XX.XXXX, Wermelskirchen Stellvertreter: 12. Schönmackers, Bernhard Joseph, *XX.XX.XXXX, Kempen Hauptgeschäftsführer: 13. Raith, Matthias, *XX.XX.XXXX, Gladbeck | a) 16.01.2009 Röling | ||
| 5 | a) BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, bis zu fünf Stellvertretern (Vizepräsidenten) und dem Hauptgeschäftsführer, sofern ein solcher bestellt ist. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten allein oder durch einen Stellvertreter gemeinsam mit dem Hauptgeschäftsführer oder, falls kein Hauptgeschäftsführer bestellt ist, durch zwei Stellvertreter gemeinsam. Bei Vorgängen von besonderer Bedeutung (Rechtsgeschäfte mit einem finanziellen Volumen von über 250.000,- Euro) wird der Verein von dem Präsidenten gemeinsam mit seinen Stellvertretern vertreten. b) Stellvertreter: 14. Dr. Grenz, Thorsten, *XX.XX.XXXX, Strande | a) Die Mitgliederversammlung vom 28.10.2009 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), § 2 (Verbandszweck), § 7 (Wahlzeiten und Amtsdauer), § 8 (Abstimmungs- und Wahlverfahren) und § 11 (Der Präsident und seine Stellvertreter) sowie die Einfügung eines neuen § 11 a (Geschäftsführender Präsident) beschlossen. | a) 09.06.2010 Röling b) Satzung Bl. 177-186 Bd. 3 Beschluss Bl. 171/189-191 Bd. 3 |
| 6 | a) Die Mitgliederversammlung vom 15.09.2010 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Beiträge) beschlossen. | a) 18.11.2010 Röling b) Satzung Bl. 361-373 Bd. 2 Beschluss Bl. 202/204 (205-214) Bd. 3 | ||
| 7 | b) Nicht mehr Hauptgeschäftsführer: 13. Raith, Matthias | a) 29.04.2011 Hanney | ||
| 8 | b) Nicht mehr Stellvertreter: 5. Kellner, Karl Nicht mehr Stellvertreter: 10. Bankamp, Andreas Stellvertreter: 15. Köttgen, Max-Arnold, *XX.XX.XXXX, Saevetal Hittfeld Stellvertreter: 16. Kottmeyer, Jost, *XX.XX.XXXX, Löhne | a) Die Mitgliederversammlung vom 09.05.2012 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), § 2 (Verbandszweck), § 3 (Mitgliedschaften), § 5 (Aufnahme und Beendigung der Mitgliedschaft), § 14 (Regionalverbände) und § 17 (Große und Kleine Tarifkommision) sowie die Streichung von § 24 (Inkrafttreten) beschlossen. | a) 23.01.2013 Röling b) Beschluss Bl. 9/26-29 (10-20) Bd. 4 | |
| 9 | a) 19.12.2014 Röling b) Die Eintragung laufende Nummer 1 Spalte 5b) ist von Amts wegen berichtigt. Beschluss Bl. 10-16 Band 3 | |||
| 10 | b) Nicht mehr Stellvertreter: 12. Schönmackers, Bernhard Joseph Nicht mehr Stellvertreter: 14. Dr. Grenz, Thorsten Nicht mehr Stellvertreter: 16. Kottmeyer, Jost | a) 30.01.2015 Röling | ||
| 11 | b) Nicht mehr Stellvertreter: 15. Köttgen, Max-Arnold Änderung zu Nr. 6: geschäftsführender Präsident: Kurth, Peter, *XX.XX.XXXX, Berlin Stellvertreter: 17. Harms, Matthias, *XX.XX.XXXX, Klein Nordende Stellvertreter: 18. Pfaff, Thomas, *XX.XX.XXXX, Kallstadt Stellvertreter: 19. Stratmann, Carsten, *XX.XX.XXXX, Olsberg Stellvertreter: 20. Willms, Herwart, *XX.XX.XXXX, Korschenbroich | a) 14.08.2015 Röling | ||
| 12 | a) Die Vertretungsmacht des Vorstands umfasst nicht die tarifpolitischen und arbeitskampfrechtlichen Angelegenheiten und Entscheidungen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 12.11.2015 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 26.11.2015 Röling b) Satzung Bl. 77-89 Bd. 4 Beschluss Bl. 72 Bd. 4 | |
| 13 | b) besonderer Vertreter gem. § 30 BGB: 21. Groß, Oliver, *XX.XX.XXXX, Wermelskirchen Die Vertretungsmacht des besonderen Vertreters erstreckt sich auf alle Rechtsgeschäfte, die der ihm zugewiesene Geschäftskreis der tarifpolitischen und arbeitskampfrechtlichen Angelegenheiten und Entscheidungen der Arbeitgeberverbandssparte des BDE mit sich bringt; die Vertretungsmacht umfasst insbesondere den Abschluss von Tarifverträgen. | a) 11.11.2016 Röling | ||
| 14 | b) Änderung zu Nr. 20: Stellvertreter: Wilms, Herwart, *XX.XX.XXXX, Mönchengladbach | a) 13.12.2017 Röling | ||
| 15 | b) Nicht mehr Stellvertreter: 11. Groß, Oliver Nicht mehr besonderer Vertreter gem. § 30 BGB: 21. Groß, Oliver | a) 24.08.2018 Röling | ||
| 16 | b) besonderer Vertreter gem. § 30 BGB: 22. Meinhardt, Frank-Steffen, *XX.XX.XXXX, Wiesbaden Nordenstadt Die Vertretungsmacht des besonderen Vertreters erstreckt sich auf alle Rechtsgeschäfte, die der ihm zugewiesene Geschäftskreis der tarifpolitischen und arbeitskampfrechtlichen Angelegenheiten und Entscheidungen der Arbeitgeberverbandssparte des BDE mit sich bringt; die Vertretungsmacht umfasst insbesondere den Abschluss von Tarifverträgen. | a) 28.09.2018 Röling | ||
| 17 | b) Nicht mehr Stellvertreter: 19. Stratmann, Carsten | a) 29.03.2019 Röling | ||
| 18 | b) Stellvertreter: 23. Dr. Buhck, Henner, *XX.XX.XXXX, Wentorf bei Hamburg Stellvertreter: 24. Meinhardt, Frank-Steffen, *XX.XX.XXXX, Wiesbaden Nordenstadt | a) 08.07.2019 Röling | ||
| 19 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, bis zu sieben Stellvertretern (Vizepräsidenten) und dem Hauptgeschäftsführer, sofern ein solcher bestellt ist. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten allein oder durch einen Stellvertreter gemeinsam mit dem Hauptgeschäftsführer oder, falls kein Hauptgeschäftsführer bestellt ist, durch zwei Stellvertreter gemeinsam. Bei Vorgängen von besonderer Bedeutung (Rechtsgeschäfte mit einem finanziellen Volumen von über 250.000,- Euro) wird der Verein von dem Präsidenten gemeinsam mit seinen Stellvertretern vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstands umfasst nicht die tarifpolitischen und arbeitskampfrechtlichen Angelegenheiten und Entscheidungen. b) Stellvertreter: 25. Böhm, Dietmar, *XX.XX.XXXX, Auerbach Stellvertreter: 26. Groß, Oliver, *XX.XX.XXXX, Wermelskirchen | a) Die Mitgliederversammlung vom 16.09.2021 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Der Präsident und seine Stellvertreter) beschlossen. | a) 11.02.2022 Röling b) Beschluss Bl. 178-182/200 (185-197) Bd. 4 | |
| 20 | a) BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, bis zu sieben Stellvertretern (Vizepräsidenten) und dem Hauptgeschäftsführer, sofern ein solcher bestellt ist. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten allein oder durch einen Stellvertreter gemeinsam mit dem Hauptgeschäftsführer oder, falls kein Hauptgeschäftsführer bestellt ist, durch zwei Stellvertreter gemeinsam. Bei Vorgängen von besonderer Bedeutung (Rechtsgeschäfte mit einem finanziellen Volumen von über 250.000,- Euro) wird der Verein von dem Präsidenten gemeinsam mit zwei der dienstältesten Stellvertreter vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstands umfasst nicht die tarifpolitischen und arbeitskampfrechtlichen Angelegenheiten und Entscheidungen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 01.06.2022 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 19.08.2022 Röling b) Satzung Bl. 27-43 Bd. 5 Beschluss Bl. 6-9 Bd. 5 |
| 21 | b) Nicht mehr geschäftsführender Präsident: 6. Kurth, Peter | a) 02.02.2024 Röling | ||
| 22 | b) Präsidentin: 27. Siegesmund, Anja, *XX.XX.XXXX, Jena | a) 05.06.2024 Kalinowski | ||
| 23 | b) Nicht mehr Stellvertreter: 18. Pfaff, Thomas Nicht mehr Stellvertreter: 24. Meinhardt, Frank-Steffen Stellvertreter: 28. Edelhoff, Gustav Henrik, *XX.XX.XXXX, Menden Stellvertreter: 29. Münster, Gerold, *XX.XX.XXXX, Chemnitz | a) 28.08.2024 Röling |
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