der Besitz, An- und Verkauf sowie die Verwaltung von jedweden Vermögenswerten sowie die dazugehörigen Geschäfte.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft muss von Steuerberatern verantwortlich geführt werden. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten mit der Maßgabe, dass im ersten Fall einer der Liquidatoren Steuerberater, und im zweiten Fall der Liquidator Steuerberater sein muss.
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 16.05.1989 zuletzt geändert am 03.09.1998
Die Gesellschafterversammlung vom 14.05.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Abs. 1 (Firma) und 2 (Gegenstand) beschlossen.
Freitext
Gesellschaftsvertrag Blatt 58 ff. Sonderband
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 05.10.1989
Alleinvertretungsbefugnis kann nur einem Steuerberater erteilt werden. Liquidatoren können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.