Handelsregister · HRB 8485

Chronologischer Auszug

BBS Beton Bohren Sägen Nico Kosmehl GmbH · Amtsgericht Ingolstadt

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
BBS Beton Bohren Sägen Nico Kosmehl
GmbH

b)
Neuburg a. d. Donau
Geschäftsanschrift:
Am Eichet 9, 86633 Neuburg a. d. Donau

c)
Ausführung von Kernbohrungen und
Schneidearbeiten in Beton, Ziegel und
Stahlbeton, Spezialverankerungen,
Teilabbrüche, Verkauf von Maschinen zur
Verwendung zu Kernbohrungen und
Schneidearbeit, Baustellenreinigung
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Kosmehl, Nico, Neuburg a. d. Donau,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 15.11.2017.
a)
24.11.2017
Roth
2b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Ingolstadt vom 29.11.2023 (Az. IN 400/23) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
30.11.2023
Vock
3b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch
Beschluss des Amtsgerichts Ingolstadt vom 05.12.2023 (Az.
IN 400/23) aufgehoben worden.
a)
07.12.2023
Vock

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.