Herstellung und der Vertrieb von Betonerzeugnissen und Bauprodukten aller Art sowie die Vermittlung von Montagen von Betonerzeugnissen und Bauprodukten sowie Dienstleistungen für die gesamte Baubranche.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Klaus Bauer
Rudolstadt
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Andreas Schmale
Feucht
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Zweigniederlassung
Bauer Beton Nürnberg, Niederlassung der bbl Beton GmbH
Schwaig
Zweigniederlassung
Bauer Beton Berlin, Niederlassung der bbL Beton GmbH
Berlin
Empfangsberechtigte(r)
Klaus Bauer
Saalfeld/Saale
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Tag der ersten Eintragung: 09.02.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 22.02.2006.
Nach Änderung des Namens der Zweigniederlassung und des Sitzes wird die Zweigniederlassung insgesamt neu vorgetragen unter gleichzeitiger Rötung der Eintragung zur laufenden Nummer 2 b) betreffend die Zweigniederlassung "Bauer Beton Altdorf, Niederlassung der bbl Beton GmbH":
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 09.10.1998 zuletzt geändert am 30.08.2004
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.