Ingenieurleistungen jeglicher Art im In- und Ausland, insbesondere auf den Gebieten der Baustatik und Tiefbau, Objektplanung, Vermessungstechnik, Verkehrs-, Ver- und Entsorgungsanlagen, Bauleitung, Begutachtung und Prüfung auf dem Gebiet des Bauwesens.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Werner Weigl
Regensburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 14.11.1997 zuletzt geändert am 04.08.2003
Die Gesellschafterversammlung vom 10.02.2010 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde u.a. geändert: § 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Dauer und Kündigung), 5 (Stammkapital) und 6 (Geschäftsführung).
Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2016 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft hat die wesentlichen Teile der Geschäftsbetriebe folgender Firmen erworben: BAUER LANDSHUT BERATENDE INGENIEURE GmbH, Landshut; BAUER DINGOLFING BERATENDE INGENIEURE GmbH, Dingolfing; BAUER REGENSBURG BERATENDE INGENIEURE GmbH, Regensburg; BAUER LEIPZIG BERATENDE INGENIEURE GmbH. Leipzig; BAUER OSTERZGEBIRGE BERATENDE INGENIEURE GmbH, Dresden. Der Übergang der in den übernommenen Teilen der Geschäftsbetriebe begründeten Verbindlichkeiten ist bei dem Erwerb ausgeschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 40-42 SB;
SB 44, 45
SB 46
SB 47
SB 48
Verweis auf die Eintragung beim Gericht am Ort der Zweigniederlassung/en gemäß Artikel 61 Abs. 6 EGHGB von Amts wegen gelöscht und Postleitzahl zum Sitz der Zweigniederlassung/en gemäß § 43 Nr. 2 HRV von Amts wegen ergänzt bei:
Verweis auf die Eintragung beim Gericht am Ort der Zweigniederlassung/en gemäß Artikel 61 Abs. 6 EGHGB von Amts wegen gelöscht und Postleitzahl zum Sitz der Zweigniederlassung/en gemäß § 43 Nr. 2 HRV von Amts wegen ergänzt bei:
Eintr. Vfg. Bl. 61 HB
Eintr. Vfg. Bl. 63
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.