Handelsregister · HRB 104032
Chronologischer Auszug
BBB Bergemann Brinitzer-Bergemann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH · Amtsgericht Frankfurt am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) BBB Bergemann Brinitzer-Bergemann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH b) Frankfurt am Main Geschäftsanschrift: Saalgasse 16, 60311 Frankfurt am Main c) 1.) Die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten einschließlich forensischer Angelegenheiten. 2.) Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Berufstätigkeit in Diensten der Gesellschaft stehender Angehöriger anderer Berufe im Rahmen ihrer eigenen beruflichen Befugnisse, mit denen sich Rechtsanwälte nach ihrem Berufsrecht zu gemeinschaftlicher Berufsausübung verbinden können. 3.) Die Amtsausübung der Notare gehört nicht zum Gegenstand des Unternehmens. Die gemeinschaftliche Berufsausübung mit Anwaltsnotaren ist jedoch möglich, wobei diese bei Ausübung des Notaramts uneingeschränkt den Anforderungen des notariellen Berufsrechts unterliegen. 4.) Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar den vorstehenden Zwecken zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten. Sie kann sich an Zusammenschlüssen im In- und Ausland beteiligen, soweit diese auf die gemeinschaftliche Berufsausübung gerichtet sind. 5.) Die Gesellschaft kann eine gemeinschaftliche Kanzlei oder mehrere Kanzleien errichten. Errichtet die Gesellschaft mehrere Kanzleien, so muss in jeder Kanzlei mindestens ein Gesellschafter tätig sein, der Rechtsanwalt ist und zum Geschäftsführer bestellt ist und für den diese Kanzlei den Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit bildet. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführerin: Brinitzer-Bergemann, Anne, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Bergemann, Kimon, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 20.11.2015 mit Änderung vom 16.12.2015 | a) 23.12.2015 Zentgraf b) Fall 1 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.