Handelsregister · HRB 104032

Chronologischer Auszug

BBB Bergemann Brinitzer-Bergemann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH · Amtsgericht Frankfurt am Main

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 12.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
BBB Bergemann Brinitzer-Bergemann
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

b)
Frankfurt am Main
Geschäftsanschrift:
Saalgasse 16, 60311 Frankfurt am Main

c)
1.) Die Beratung und Vertretung in
Rechtsangelegenheiten einschließlich
forensischer Angelegenheiten.
2.) Gegenstand des Unternehmens ist
ferner die Berufstätigkeit in Diensten der
Gesellschaft stehender Angehöriger
anderer Berufe im Rahmen ihrer eigenen
beruflichen Befugnisse, mit denen sich
Rechtsanwälte nach ihrem Berufsrecht zu
gemeinschaftlicher Berufsausübung
verbinden können.
3.) Die Amtsausübung der Notare gehört
nicht zum Gegenstand des Unternehmens.
Die gemeinschaftliche Berufsausübung mit
Anwaltsnotaren ist jedoch möglich, wobei
diese bei Ausübung des Notaramts
uneingeschränkt den Anforderungen des
notariellen Berufsrechts unterliegen.
4.) Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen
berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar
den vorstehenden Zwecken zu dienen
geeignet sind. Die Gesellschaft kann
Zweigniederlassungen errichten. Sie kann
sich an Zusammenschlüssen im In- und
Ausland beteiligen, soweit diese auf die
gemeinschaftliche Berufsausübung
gerichtet sind.
5.) Die Gesellschaft kann eine
gemeinschaftliche Kanzlei oder mehrere
Kanzleien errichten. Errichtet die
Gesellschaft mehrere Kanzleien, so muss
in jeder Kanzlei mindestens ein
Gesellschafter tätig sein, der Rechtsanwalt
ist und zum Geschäftsführer bestellt ist und
für den diese Kanzlei den Mittelpunkt seiner
beruflichen Tätigkeit bildet.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführerin:
Brinitzer-Bergemann, Anne, Frankfurt am Main,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Geschäftsführer:
Bergemann, Kimon, Frankfurt am Main,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 20.11.2015 mit Änderung vom
16.12.2015
a)
23.12.2015
Zentgraf

b)
Fall 1

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.