Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 24.10.1959 und wurde zuletzt geändert mit Beschluß vom 30.07.1998.
Die Mitgliederversammlung vom 27.09.2003 hat unter Anderem die Änderung der §§ 1 (Name und Sitz; bisher: Bayerisches Schullandheimwerk - Landesverband der Bayerischen Schullandheime e. V., Sitz: bisher München) und 11 (Vorstand) der Satzung beschlossen und die Satzung insgesamt neu gefaßt. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der Sitz ist verlegt nach Nürnberg.
Die Mitgliederversammlung vom 05.03.2005 hat die Änderung der §§ 10 (Aufgaben der Mitgliederversammlung) und 12 (Aufgaben des Vorstands) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 31.05.2008 hat die Änderung der § 9 (Die Mitgliederversammlung) und § 11 (Der Vorstand) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 29.04.2017 hat die Änderung der §§ 4 (Selbstverwaltung - Zuwendungen), 10 (Aufgaben der Mitgliederversammlung) und 12 (Aufgaben des Vorstands) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 13.10.2018 hat die Änderung des § 11 (Der Vorstand (Landesvorstand)) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 23.10.2021 hat die Änderung der §§ 9 (Die Mitgliederversammlung) und 11 (Der Vorstand) der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und den beiden stellvertretenden Vorsitzenden..
Freitext
Satzung Bl. 8 ff. SB;
Tag der ersten Eintragung: 27.12.1960
Satzung Bl. 25 ff. Änderungsbeschluss Bl. 35-39 SB; ergänzt von Amts wegen: vor Sitzverlegung: VR 7620 AG München
Protokoll Bl. 44ff, 46ff SB;
Protokoll Bl. 52ff SB;
Satzung Bl. 68-74 SB; Protokoll Bl. 58-67 SB;
Satzung Bl. 93/99 SB; Protokoll Bl. 83/91 SB;
Protokoll Bl. 105/109 SB;
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