Handelsregister · HRA 3194

Registerinformationen

Bayerisches Münzkontor GmbH & Co. KG · Amtsgericht Aschaffenburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Bayerisches Münzkontor GmbH & Co. KG
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Sitz
Waldaschaff
Geschäftsanschrift
Am Heerbach 5, 63857 Waldaschaff

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRA 3194
Gericht
Amtsgericht Aschaffenburg
Letzte Eintragung
03.05.2013
Abrufstand
26.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Collectors World GmbH

Waldaschaff

Kommanditist(in)

Göde Holding GmbH & Co. KG

Waldaschaff

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung zur Aufnahme gemäß § 123 Abs. 2 Nr. l UmwG Teile des Vermögens der Helvetisches Münzkontor Göde Deutschland GmbH mit Sitz in Waldaschaff (Amtsgericht Aschaffenburg, HRB 6432) aufgrund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 31. August 1999 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom gleichen Tage übernommen.
  • Die Spaltung wird erst mit Eintragung im Handelsregister der übertragenden Gesellschaft wirksam.
  • Die Abspaltung zur Aufnahme von Teilen des Vermögens der Helvetisches Münzkontor Göde Deutschland GmbH mit Sitz in Waldaschaff wurde am 30. September 1999 in das Handelsregister des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gem. § 130 Abs. 2 S. 2 UmwG.
  • Die Collorum Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Waldaschaff (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 7600) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2004 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag durch Aufnahme mit der Gesellschaft verschmolzen.

Insolvenz

  • Die Gesellschaft Bayerisches Münzkontor Göde GmbH und Co. KG. mit dem Sitz in Waldaschaff (HRA 3464 ) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28. Dezember 1999 und der Beschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom gleichen Tag durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten im Wege der Aufnahme unter Auflösung ohne Abwicklung gem. §§ 1 I Nr. 1, 2 Nr. 1 UmwG auf die hiesige Gesellschaft als übernehmenden Rechtsträger verschmolzen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.