Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Rechtsgeschäfte von über 500,-- Euro bis zu 2.500,-- Euro müssen vom Gesamtvorstand beschlossen werden. Rechtsgeschäfte bis zu 5.000,-- Euro benötigen die Zustimmung des Vereinsausschusses, darüberhinausgehende Rechtsgeschäfte die Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Matthias Hanus
Frauenau
Vorstand
Stephan Loibl
Frauenau
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 16.04.1977
Die Mitgliederversammlung vom 18.03.2005 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden geändert: § 2 (Zweck), § 11 (Vorstand), § 12 (Zuständigkeit des Vorstandes, Vertretung), § 13 (Vereinsausschuss).
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 04.07.1977. Dieses Blatt ist mit Wirkung zum 01. Januar 2006 zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 3 SB;
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