Handelsregister · VR 10008
Chronologischer Auszug
Bayerischer Wald-Verein, Sektion Teisnach e.V. · Amtsgericht Deggendorf
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Teisnacher Waldverein e.V. b) Teisnach | a) Der Verein wird vom 1. Vorsitzenden und 2. Vorsitzenden jeweils einzeln vertreten. Zu Willensbildungen, die den Verein mit einem Geschäftswert über 500,-- DM belasten, ist die Zustimmung des gem. § 7 der Satzung gebildeten Ausschusses erforderlich. b) 1. Vorsitzender: Jungbeck, Rudolf, Wetzelsdorf, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Pöhn, Johann, Teisnach, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Satzung vom 12.06.1914 zuletzt geändert am 03.11.1973 | a) 30.11.2005 Hilse b) Tag der ersten Eintragung: 12.06.1914. Dieses Blatt ist mit Wirkung zum 01. Januar 2006 zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | a) Der Verein wird vom 1. Vorsitzenden und 2. Vorsitzenden jeweils einzeln vertreten. Zu Willensbildungen, die den Verein mit einem Geschäftswert über 2.000,00 EUR belasten, ist die Zustimmung des gem. § 7 der Satzung gebildeten Ausschusses erforderlich. | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.04.2009 hat die Änderung des § 6 (Vorstand im Sinne des § 26 BGB) der Satzung beschlossen. | a) 12.05.2009 Wilhelm b) Satzung Bl. 3 SB; | |
| 3 | a) Bayerischer Wald-Verein, Sektion Teisnach e.V. | a) Der Verein wird vom 1. Vorsitzenden und 2. Vorsitzenden jeweils einzeln vertreten. Belastenden Rechtsgeschäften von mehr als 1.000,- Euro pro Jahr und Immobiliengeschäften muss grundsätzlich der Gesamtvorstand, belastenden Rechtsgeschäften von insgesamt über 10.000,- Euro die Mitgliederversammlung vorher beurkundet zustimmen, es sei denn es handelt sich um unaufschiebbare Notmaßnahmen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 21.04.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 10.11.2023 Weber b) Satzung Bl. 6 SB; |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.