Handelsregister · VR 10008

Chronologischer Auszug

Bayerischer Wald-Verein, Sektion Teisnach e.V. · Amtsgericht Deggendorf

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Teisnacher Waldverein e.V.

b)
Teisnach
a)
Der Verein wird vom 1. Vorsitzenden und 2. Vorsitzenden
jeweils einzeln vertreten. Zu Willensbildungen, die den
Verein mit einem Geschäftswert über 500,-- DM belasten,
ist die Zustimmung des gem. § 7 der Satzung gebildeten
Ausschusses erforderlich.

b)
1. Vorsitzender:
Jungbeck, Rudolf, Wetzelsdorf, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Pöhn, Johann, Teisnach, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 12.06.1914 zuletzt geändert am 03.11.1973
a)
30.11.2005
Hilse

b)
Tag der ersten Eintragung:
12.06.1914.
Dieses Blatt ist mit Wirkung zum
01. Januar 2006 zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
2a)
Der Verein wird vom 1. Vorsitzenden und 2. Vorsitzenden
jeweils einzeln vertreten. Zu Willensbildungen, die den
Verein mit einem Geschäftswert über 2.000,00 EUR
belasten, ist die Zustimmung des gem. § 7 der Satzung
gebildeten Ausschusses erforderlich.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.04.2009 hat die Änderung des § 6 (Vorstand im Sinne
des § 26 BGB) der Satzung beschlossen.
a)
12.05.2009
Wilhelm

b)
Satzung Bl. 3 SB;
3a)
Bayerischer Wald-Verein, Sektion Teisnach e.V.
a)
Der Verein wird vom 1. Vorsitzenden und 2. Vorsitzenden
jeweils einzeln vertreten. Belastenden Rechtsgeschäften
von mehr als 1.000,- Euro pro Jahr und
Immobiliengeschäften muss grundsätzlich der
Gesamtvorstand, belastenden Rechtsgeschäften von
insgesamt über 10.000,- Euro die Mitgliederversammlung
vorher beurkundet zustimmen, es sei denn es handelt
sich um unaufschiebbare Notmaßnahmen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.04.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
10.11.2023
Weber

b)
Satzung Bl. 6 SB;

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.