Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Bei Abschluß von Rechtsgeschäften, die einen Wert von 500,00 DM übersteigen, ist die Zustimmung von mindestens zwei Mitgliedern des Vorstandes im Sinne des § 26 BGB erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Tanja Jauch
Sonthofen
Vorstand
Gregor Weber
Mühldorf
Vorstand
Matthias Göß
Rügland-Unternbibert
Vorstand
Norbert Linha
Gundelfingen a.d.Donau
Vorstand
Marcus Mahlein
Fürth
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 12.06.1960 zuletzt geändert am 30.04.1994
Die Mitgliederversammlung vom 01.12.2007 hat die Änderung der §§ 6 (Pflichten und Leistungen der Mitglieder - Mitgliedsbeitrag -), 7 (Austritt und Beendigung der Mitgliedschaft), 12 (Aufgaben der Verwaltung - Verwaltung des Verbandsvermögens/Kassenprüfungen - ), 16 (Wahlen), 21 (Bezirksversammlungen), 23 (Rechtsschutz und Aufbewahrungsfristen- unter Änderung von Nr.23 Nr.XVI (Überschrift) und - Einfügung von § 23 a - neu -), 24, 25 und 26 (Bundeskongress und Ländervertretertagung ) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlungen vom 09.04.2011 und 12.11.2011 haben die Änderung der §§ 6 Abs. 3 (Beitragspflicht Ehrenmitglieder) und 22 Abs. 4 (Vermögensanfall bei Vereinsauflösung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 14.07.2012 hat die Änderung der §§ 1.1 und 2 (entfällt) der Satzung beschlossen. Der Name des Vereins ist geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 29.10.2016 hat die Änderung des § 9 (Organe des Verbandes) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 21.04.2018 hat die Änderung der §§ 24 (Bundeskongress und Ländervertretung) und 26 der Satzung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 65 ff. So.
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und dem Schatzmeister.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.