Betrieb von Reis- und Schälmühlen, Führung eines Lagereibetriebes und Großhandel mit Nahrungs- und Futtermitteln und verwandten Gütern.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer und einen Prokuristen vertreten. Einzelnen Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Stephan Heller
Halfing
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 06.08.1947.
Die Gesellschafterversammlung vom 10.10.2002 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher Neu-Ulm, Amtsgericht Memmingen HRB 6532 ) der Satzung beschlossen.
Ferner wurde die Umstellung auf Euro, die Erhöhung des Stammkapitals um 2.177,03 EUR auf 130.000,00 EUR sowie die Änderung der §§ 3 (Stammkapital), 7 (Gesellschafterversammlung) und 10 (Genehmigung von Rechtshandlungen der Geschäftsführer) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2007 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 01.10.2007 hat die Änderung des § 10 (Genehmigung von Rechtshandlungen der Geschäftsführer) der Satzung beschlossen.
Freitext
Beschluss Bl. 356 SB; neue Satzung Bl. 356 SB;
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Bayerische Reismühle Halfing GmbH mit dem Sitz in Halfing (Amtsgericht Traunstein HRB 11038) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2007 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammmlung vom 17.08.2007 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 13.08.2007 mit der Gesellschaft verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.